Zwangsarbeiter-Entschädigung Zwangsarbeiter-Entschädigung: Wirtschaft: Frist für Anträge auslegbar
Berlin/dpa. - Das betreffe vor allem NS-Opfer in Russland, die zum Teilnoch gar nicht von der finanziellen Wiedergutmachung erfahren hätten.
Das Kuratorium der Bundesstiftung «Erinnerung, Verantwortung undZukunft» könne mit Hilfe der Härtefallklausel, die im Gesetzverankert ist, die Frist in bestimmten Fällen verlängern, erklärteGibowski. Gleichzeitig wies er die Kritik des Berliner Opferverbandes«Den NS-Opfern Gehör verschaffen» an der Antragsfrist zurück. DerVerband hatte beklagt, dass viele Zwangsarbeiter in osteuropäischenLändern leer ausgingen, weil beispielsweise die Anträge ausgegangenseien. Gibowski sagte: «Wenn es tatsächlich solche Probleme gibt,wird das Kuratorium eine Lösung finden.» Allerdings sei dies auchkein «einfacher Automatismus», sondern es müsse genau geprüft werden.
Einer allgemeinen Verlängerung der Frist, wie von dem Opferverbandgefordert, steht Gibowski kritisch gegenüber. «Je länger die Fristist, desto länger dauert die Verteilung der Gelder.» Es sei dieAbwägung zwischen zwei humanitären Anliegen: Einerseits wolle manalle Geschädigten erfassen, andererseits aber auch den schon sehrbetagten Opfern so schnell wie möglich ihr Geld zukommen lassen.Werde aber die allgemeine Frist verlängert, würde die Auszahlung derzweiten Rate sich weiter verzögern. Grund dafür ist die Tatsache,dass sich der auszuzahlende Geldbetrag sich nach der registriertenOpferzahl richtet.
Bis Jahresende werden mehr als 600 000 Zwangsarbeiter die ersteRate der Entschädigungszahlung erhalten haben, sagte Gibowski. Eslägen schon sehr viele Anträge vor - wie viele, genau könne er wegender unsicheren Angaben der osteuropäischen Partnerorganisationennicht sagen. Es wird mit insgesamt 1,5 Millionen noch lebendenZwangsarbeitern gerechnet.
Etwa 2,5 Milliarden Mark von den für die Zwangsarbeitervorgesehenen 8,2 Milliarden Mark seien bereits ausgezahlt, sagteGibowski. Staat und Wirtschaft hatten je zur Hälfte einenEntschädigungsfonds in Höhe von 10 Milliarden Mark eingerichtet. DerRest des Geldes ist für den Ausgleich von Vermögensschäden und eineStiftung zur Völkerverständigung vorgesehen.
Gibowski betonte erneut, eine Postkarte reiche aus, um dieAntragsfrist zu wahren. (Adresse: «Stiftung Erinnerung, Verantwortungund Zukunft», Markgrafenstraße 12-14, 10969 Berlin). Der Antrag kannauch per E-Mail gestellt werden (Adresse: [email protected]).