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Steuerhinterziehung Werner Mauss: Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung für Ex-Geheimagent

05.10.2017, 08:41
Werner Mauss im Gerichtssaal
Werner Mauss im Gerichtssaal dpa

Bochum -  Der frühere Geheimagent Werner Mauss ist wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Bochum sprach ihn am Donnerstag schuldig. Die Anklage hatte dem 77-Jährigen vorgeworfen, unter einem Tarnnamen hohe Vermögenswerte im Ausland versteckt und so zwischen 2002 und 2011 knapp 14 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Mauss hatte das vor Gericht bestritten, seine Verteidiger forderten einen Freispruch.

Die Anwälte des Ex-Agenten kündigten unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, Revision einzulegen. Sie warfen den Richtern vor, entlastenden Beweisen „nicht zugänglich“ gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt.

Steuer-CD aus NRW als Ursprung der Ermittlungen

Mauss behauptet, dass ihm die meist in Stiftungen angelegten Millionen nicht zuzurechnen seien. Es handele sich vielmehr um einen Fonds ausländischer Geldgeber, der dazu gedient habe, seine geheimen Agententätigkeiten zu finanzieren.

Nach eigenen Angaben war Mauss jahrzehntelang in geheimer Mission für die Bundesregierung unterwegs - unter anderem bei der Befreiung von Geiseln. Ins Visier der Ermittler war er durch eine Steuersünder-CD geraten, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hatte. (dpa)