Urteil Urteil: Zeugen Jehovas müssen anerkannt werden
Berlin/Leipzig/dpa. - Damit ist dasUrteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig, nach demdie Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkanntwerden müssen. Damit hat sich die Religionsgemeinschaft diesen Statuserstmals in einem Bundesland erstritten (BVerG 7 B 80.05 - Beschlussvom 1. Februar 2006).
Mit der Anerkennung sind die Zeugen Jehovas in ihren Rechten dengroßen Kirchen gleichgestellt und können auch steuerliche Vorteilebekommen. Die Gemeinschaft hatte jedoch stets betont, keineKirchensteuer zu erheben.
Nach dem nun bestätigten Berliner Urteil gibt es keine greifbarenAnhaltspunkte dafür, dass sich die Religionsgemeinschaft nichtrechtstreu verhalte. Auch die Grundprinzipien des Religions- undStaatskirchenrechts seien durch die Zeugen Jehovas nicht gefährdet.
Der Gemeinschaft war wiederholt vorgeworfen worden, sie isoliereihre Mitglieder sozial und setze Austrittswillige psychisch unterDruck. Doch nach dem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vomMärz vorigen Jahres gab es keine objektiven Hinweise aufRechtsverstöße. Es wurde festgelegt, dass der Staat die Gemeinschaftanerkennen muss und eine Revision ausgeschlossen. Das wollte das Landnicht hinnehmen und legte Beschwerde beim Leipziger Gericht ein. DerRechtsstreit hatte sich bereits zuvor durch alle Instanzen bis zumBundesverfassungsgericht gezogen.