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Urteil Urteil: Rentenkürzung bei Ex-Stasi-Mitarbeitern verfassungswidrig

27.04.2004, 11:20

Berlin/dpa. - Die überproportionale Kürzung der Renten von früheren Stasi-Mitarbeitern ist nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts verfassungswidrig. Die Frage soll nun vom Bundesverfassungsgericht endgültig geklärt werden, teilte das Sozialgericht am Dienstag mit. Nach der derzeitigen Regelung seien höher qualifizierte ehemalige Stasi-Mitarbeiter von den Kürzungen zu stark betroffen. Zwar könnten überhöhte Renten, die wegen der Stasi-Tätigkeit gezahlt würden, gekappt werden. Sie dürften aber nicht unter den Durchschnitt der entsprechenden Qualifikationsgruppe fallen.

Das Gericht betonte, auch in der DDR seien höher qualifizierte Beschäftigte besser bezahlt worden und dürften jetzt nicht benachteiligt werden. Geklagt hatte ein promovierter Ökonom und früherer Stasi-Mitarbeiter, der derzeit 1320 Euro Rente erhält. Für ihn geht es um eine Erhöhung von etwa 320 Euro.

1990 wurde festgelegt, dass für die Dauer der Stasi-Mitarbeit maximal 70 Prozent des durchschnittlichen DDR-Arbeitsverdienstes für die Rente berücksichtigt werden sollen. Stasi-Mitarbeiter sollten nicht von Gehältern profitieren, die auf Grund politischer Begünstigung überhöht waren, lautete die Begründung des Gesetzgebers.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 1999 die Renten- Kürzung für ehemalige Stasi-Mitarbeiter teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz wurde daraufhin geändert, und die Renten wurden erhöht. Viele Betroffene klagten gegen diese Regelung.