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Unterhalt Unterhalt: Wert der Hausarbeit ist zu berücksichtigen

28.02.2002, 10:36

Karlsruhe/dpa. - (Aktenzeichen: 1 BvR 105/95, 559/95 u. 457/96 - Beschluss vom 5.Februar 2002)

Die Entscheidung bezieht sich allerdings auf eine inzwischenaufgegebene Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieseBenachteiligung vor allem von Hausfrauen bereits mit einemGrundsatzurteil im Juni 2001 beendet.

Nach den Worten des Ersten Senats ist es der freien Entscheidungder Partner überlassen, ob einer das Geld verdient und der andere denHaushalt macht oder ob sie eine Doppelverdiener-Ehe führen. Darausfolge, dass die Leistungen beider gleichwertig seien:«Haushaltsführung und Kinderbetreuung haben für das gemeinsame Lebender Ehepartner keinen geringeren Wert als Einkünfte, die dem Haushaltzur Verfügung stehen.» Für den Scheidungsfall bedeute dies, dass sichnicht nur das gemeinsame Einkommen, sondern auch dieHaushaltsleistung im Unterhalt niederschlagen müsse.

Mit seiner Entscheidung gab das Gericht drei geschiedenen FrauenRecht, die während der Ehe nur eingeschränkt oder gar nichtberufstätig waren und erst nach der Trennung wieder verstärkt insArbeitsleben einstiegen. Nach der bis zum Juni 2001 geltendenBerechnungsmethode wurde ihr Einkommen auf ihren Unterhaltsanspruchangerechnet, so dass sie mit dem neuen Job faktisch ihren Ex-Mannentlasteten, ohne selbst etwas davon zu haben.

Künftig werden sie behandelt wie Partner, die bereits während derEhe in den Beruf eingestiegen sind. Dort gilt folgende Formel: Sinddie Gehälter der Ehepartner verschieden hoch, so wird die Differenzbeim Scheidungsunterhalt ausgeglichen. Verdient also der Mann 2000Euro und die Frau 1000 Euro, so steht ihr ein Unterhaltsanspruch von500 Euro zu. Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil dieseBerechnungsmethode auch auf die geschiedene «Hausfrauenehe»angewendet, ein Weg, den das Verfassungsgericht nun ausdrücklichgebilligt hat.

Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung auch mitveränderten Lebensgewohnheiten. Denn 1975 haben Frauen imDurchschnitt mit knapp 23 Jahren geheiratet, 1998 dagegen erst mit28. Daraus folge, dass viele Frauen erst einen Beruf ausübten unddann heirateten. Die Erwerbsquote der 40- bis 45-jährigen Frauen seimit 78 Prozent am Höchsten, was dafür spreche, dass viele nach demEnde der Kinderbetreuungsphase wieder in den Beruf einstiegen.