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Steuern, Kindergeld und Hartz IV Steuern, Kindergeld und Hartz IV: Diese Gesetze ändern sich zum Jahr 2017

16.12.2016, 21:17
Die Pro-Kopf-Verschuldung in Bernburg sinkt von 207 auf 157 Euro.
Die Pro-Kopf-Verschuldung in Bernburg sinkt von 207 auf 157 Euro. Archiv/dpa

Berlin - Auf einer Marathon-Sitzung hat der Bundesrat am Freitag zum Jahresabschluss viele Gesetze unter Dach und Fach gebracht. Die geplanten Einschnitte bei den Leistungen für Asylbewerber ließ die Länderkammer allerdings durchfallen.

Steuerentlastungen 

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2017 von 8.652 Euro auf 8.820 Euro und 2018 auf 9.000 Euro. Der Kinderfreibetrag wird 2017 von 4.608 Euro auf 4.716 Euro angehoben und im Folgejahr auf 4.788 Euro. Analog zum Grundfreibetrag erhöht sich der Unterhaltshöchstbetrag.

Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren um je zwei Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind steigt der Betrag damit zunächst auf 192 Euro. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld bis 2018 in ebenfalls zwei Schritten auf 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf je 225 Euro.

Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird um zehn Euro auf 170 Euro monatlich angehoben.

Teilhabe

Menschen mit Behinderungen sollen bessere Möglichkeiten erhalten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Nach dem Bundesteilhabegesetz sollen Behinderte, die staatliche Leistungen beziehen, zudem künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen können.

Bei der Eingliederungshilfe werden Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern nicht mehr herangezogen. Die Freibeträge für Erwerbseinkommen werden 2017 um bis zu 260 Euro monatlich, für Barvermögen von 2.600 Euro auf 27.600 Euro erhöht.

Hartz-IV-Sätze

Der Satz für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren steigt von 270 auf 291 Euro monatlich, für alleinstehende Erwachsene erhöht er sich um fünf Euro auf 409 Euro.

Paare sollen künftig 368 statt 364 Euro pro Person bekommen. Für Kinder bis zu sechs Jahren soll es beim Regelsatz von 237 Euro bleiben. Teenager im Alter von 14 bis 18 Jahren sollen wie die Erwachsenen fünf Euro mehr und damit 311 Euro bekommen.

Feuerwehr-Führerschein

Feuerwehrleute können weiter mit kleinen Lkw-Führerschein 3,5- bis 7,5-Tonner fahren. Aufgrund von EU-Vorgaben wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung angepasst.

Sozialhilfe für EU-Ausländer

EU-Ausländer in Deutschland haben künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie nicht arbeiten. Vorher soll es nur noch für höchstens einen Monat eine Überbrückungshilfe bis zur Ausreise geben.

Demenz-Studien

Arzneimitteltests an Demenzkranken sind künftig in größerem Umfang möglich als bisher. Sie sind an nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erlaubt, wenn diese selbst keinen unmittelbaren Nutzen davon haben.

Bedingung ist, dass die Betroffenen vorab im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte waren und nach einer ärztlichen Beratung ihre schriftliche Zustimmung für solche gemeinnützige Forschung gaben.

Ein Betreuer soll später prüfen, ob diese Festlegung noch auf die aktuelle Situation des Patienten zutrifft. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Pflegeberatung

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen besser beraten werden: Mit der Neuregelung soll die Einrichtung von Pflegestützpunkten gefördert werden. In bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten soll zudem für fünf Jahre eine Beratung „aus einer Hand“ erprobt werden. (afp)