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Rentenversicherung Rentenversicherung: Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus

26.05.2011, 14:45

Berlin/dpa. - DenBetroffenen aus den Geburtsjahrgängen 1946 bis 1974 drohen geringereRenten, wenn sie ihre Beitragszeiten in der DDR nicht mehr nachweisenkönnen. Die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von DDR-Betriebenenden am 31. Dezember 2011. Vor diesem Hintergrund riet dieRentenversicherung, umgehend eine Kontenklärung zu beantragen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund führt 2,3 MillionenVersicherungskonten in den neuen Bundesländern. Davon sind rund zwölfProzent noch nicht vollständig geklärt.

Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können imInternet von der Website www.deutsche-rentenversicherung-bund.deheruntergeladen werden. Die Mitarbeiter der Auskunfts- undBeratungsstellen würden auch beim Ausfüllen der Unterlagen helfen,hieß es bei der Rentenversicherung.