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Prozess Prozess: Darf Polizei zur Rettung eines Lebens mit Folter drohen?

18.11.2004, 20:55
Magnus Gäfgen, der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler (Archivfoto: dpa)
Magnus Gäfgen, der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler (Archivfoto: dpa) dpa/dpaweb

Frankfurt (M.)/dpa/MZ. - Daschner erklärte zum Prozess-Auftakt,seine damalige Handlung habe nichts mit "Folter"zu tun. Er habe den mitangeklagten Kriminalhauptkommissarangewiesen, den Täter Magnus Gäfgen auf "unmittelbarenZwang" oder die Einnahme eines "Wahrheitsserums"vorzubereiten. Jakob war zum Zeitpunkt desVerhörs aber bereits tot.

Der hallesche Strafrechtler Hans Lilie sagteder MZ, Misshandlungen oder die Verabreichungvon Medikamenten seien laut Strafprozessordnungin Vernehmungen unzulässig. Er verwies darauf,dass das Völkerrecht keine Ausnahmen vom Folterverboterlaube.

Dem drei Tage nach der Entführung Jakobs festgenommenemGäfgen, der kommende Woche als Zeuge geladenist, sollen nie erlebte Schmerzen angedrohtworden sein, falls er nicht das Versteck seinerGeisel nenne. Nach diesem Verhör führte erdie Polizei zum Leichenversteck in einem osthessischenSee. Wegen des Verhörs waren im Prozess gegenGäfgen etliche Aussagen für nichtig erklärtworden, weil sie unter Zwang zu Stande gekommenseien. Gäfgen wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Vernehmungsbeamte bestritt, schon mitZwang gedroht zu haben. Er habe lediglichgesagt, dass so etwas von der Behördenleitungerwogen werde. Daschners Anwalt Eckart Hildstrebt nach eigenen Worten einen Freispruchan. Sein Mandant habe sich in "äußerster Anspannungund einem schweren Gewissenskonflikt" befunden."Er hatte die Wahl zwischen Pest und Cholera."

Eine Demonstrantin hält am Donnerstag (18. November 2004) vor dem Eingang des Landgerichtes in Frankfurt am Main ein Protestplakat, das die Folter anprangert. Gleichzeitig begann der Prozess gegen Frankfurts früheren Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner, der sich wegen schwerer Nötigung verantworten muss. (Foto: dpa)
Eine Demonstrantin hält am Donnerstag (18. November 2004) vor dem Eingang des Landgerichtes in Frankfurt am Main ein Protestplakat, das die Folter anprangert. Gleichzeitig begann der Prozess gegen Frankfurts früheren Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner, der sich wegen schwerer Nötigung verantworten muss. (Foto: dpa)
dpa