Pfanddosen Pfanddosen: Handel und Industrie einig über Kennzeichnung

Köln/dpa. - Handel und Getränkeindustrie wollen innerhalb von zwei Monaten über ein anwendungsreifes Rücknahmesystem für pfandpflichtige Getränkeverpackungen verfügen. Der gemeinsame Ausschuss von Handel und Industrie einigte sich am Freitag in Köln zudem auf eine Sicherheitskennzeichnung für pfandpflichtige Einwegverpackungen. Das sei die grundlegende Voraussetzung für die zugesagte Einführung eines bundeseinheitlichen Pfandsystems zum 1. Oktober, teilte der Ausschuss mit. An der Sitzung nahmen auch Vertreter des Bundes und der Länder teil.
Seit Jahresbeginn gilt ein Pfand für Dosen und Einwegflaschen mit Bier, Wasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken. Ein einheitliches Rücknahmesystem gibt es allerdings noch nicht. Bis zuletzt hatten Handel und Industrie versucht, die Pfandpflicht gerichtlich zu stoppen.
Nach Ansicht des Ausschusses hat sich die Kennzeichnung der Verpackungen als technisch und wirtschaftlich überlegen erwiesen. Durch diese Technik seien kompakte, preiswerte Rücknahmeeinrichtungen auch für kleinere Läden möglich, hieß es. Der Ausschuss beschloss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Anbietern von Sicherheitstechnik und Automatenherstellern sowie Industrie und Handel. Diese wurde beaufragt, die technische Rücknahmevorrichtung «innerhalb von zwei Monaten anwendungsreif zur Verfügung zu stellen».
Der Technikausschuss der Arbeitsgemeinschaft für Verpackung und Umwelt hatte sich vor knapp zwei Wochen auf den Vorschlag der Kennzeichnung geeinigt. Danach werden Dosen mit einer zusätzlichen Prägung im Deckel versehen, Flaschen erhalten einen besonderen Aufdruck. Beide Merkmale werden in den Pfandautomaten von einer Digitalkamera geprüft. Zusätzliche Klebeetiketten sind nicht notwendig. Zudem müssen die Verpackungen bei der Rücknahme nicht wie bei anderen Systemen zerstört werden.