NPD-Anwalt NPD-Anwalt: Bundesgerichtshof weist Klage von Peter Richter ab

Karlsruhe - Der NPD-Anwalt Peter Richter ist mit einer Klage wegen eines entgangenen Stipendiums in seiner Studienzeit endgültig gescheitert.
Der 1985 geborene Einser-Jurist ist überzeugt, dass er wegen seiner Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei leer ausging, und hatte deshalb über Jahre gegen die Studienstiftung des Saarlands prozessiert.
In letzter Instanz wollte er vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzwingen, dass über seine Bewerbung noch einmal entschieden werden muss. Darauf hat Richter aber keinen Anspruch, wie die Karlsruher Richter am Donnerstag entschieden.
Stipendium im Wert von 8000 Euro ging an jemand anderen
Laut Urteil führt das nirgendwohin, weil das Stipendium im Wert von insgesamt 8000 Euro im Jahr 2010 an einen anderen Bewerber ging und der einjährige Förderzeitraum längst abgelaufen ist.
Der Senat stellte auch nicht - wie von Richter beantragt - fest, dass die Ablehnung rechtswidrig gewesen sei. Um zu seinem Recht zu kommen, hätte dieser demzufolge schon auf Schadenersatz klagen müssen.
Die Richter sehen auch kein besonderes Interesse an Rehabilitierung. Die Stiftung habe ihre Entscheidung damals nicht öffentlich kommuniziert, und die Medien seien erst durch Richters Klage darauf aufmerksam geworden.
Der Fall hatte etliche Gerichte beschäftigt, darunter auch den saarländischen Verfassungsgerichtshof. (Az. I ZR 63/15)
Richter ist Vizechef der NPD Saar und vertritt seine Partei im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. (dpa)