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Maskenpflicht, Partys, Reisen Neue Corona-Beschränkungen: Schärfere Regeln für Hotspots

14.10.2020, 20:52
Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf schärfere Regeln für Corona-Hotspots geeinigt.
Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf schärfere Regeln für Corona-Hotspots geeinigt. picture alliance/dpa

Berlin - Aus Sorge vor einer unkontrollierbaren Ausbreitung der Corona-Pandemie mit unabsehbaren Folgen für Bürger und Wirtschaft verschärfen Bund und Länder die Gegenmaßnahmen in Hotspots.

Bund und Länder verschärfen Corona-Regeln für Hotspots

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten verständigten sich am Mittwoch auf einheitliche Regeln für Städte und Regionen mit hohen Infektionszahlen.

Dazu gehören eine Ausweitung der Maskenpflicht, eine Begrenzung der Gästezahl bei privaten Feiern, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und eine Sperrstunde für die Gastronomie.

Bundeskanzlerin Merkel mit Beschlüssen unzufrieden

Merkel war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur mit den Beschlüssen jedoch unzufrieden und kritisierte sie massiv. „Die Ansagen von uns sind nicht hart genug, um das Unheil von uns abzuwenden“, sagte die CDU-Politikerin nach übereinstimmenden Angaben von Teilnehmern am Mittwochabend während der Sitzung.

Mit den nun festgelegten Maßnahmen würden Bund und Länder in zwei Wochen eben wieder hier sitzen. „Es reicht einfach nicht, was wir hier machen.“ Die Grundstimmung sei, dass sich jedes Land ein kleines Schlupfloch suche. „Das ist das, was mich bekümmert. Und die Liste der Gesundheitsämter, die es nicht schafft, wird immer länger.“

Diese Änderungen wurden beschlossen

Konkret vereinbarten die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten nach dpa-Informationen aus Teilnehmerkreisen dieses:

MASKENPFLICHT: Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern soll eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum überall dort gelten, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen.

SPERRSTUNDE: Bund und Länder empfehlen, dass in diesen Regionen eine Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt wird. Eine Uhrzeit wird nicht genannt.

VERANSTALTUNGEN: In den betroffenen Regionen soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Auch hier wird keine Zahl genannt.

PRIVATE FEIERN: Alle Bürger sollen genau abwägen, ob eine private Feier notwendig und vertretbar ist. In Regionen mit 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gelten Teilnehmergrenzen: 25 Menschen im öffentlichen und 15 im privaten Raum. Einige Bundesländer wollen die Beschränkungen für den privaten Raum allerdings nur als Empfehlung formulieren. Sachsen will seine Regeln nicht ändern.

HOTSPOTS: In Regionen mit 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greifen noch schärfere Regeln. Dazu gehört neben einer Maskenpflicht, dass sich im öffentlichen Raum nur noch 10 Personen treffen dürfen. Die Gastronomie soll ab 23.00 Uhr schließen und keinen Alkohol mehr ausgeben dürfen. Bei Feiern dürfen in der Öffentlichkeit 10 Menschen zusammenkommen, im privaten Raum maximal 10 Leute aus höchstens zwei Haushalten. Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmer beschränkt.

ULTIMATUM: Kommt der Anstieg der Infektionszahlen mit den genannten Maßnahmen nicht innerhalb von zehn Tagen zum Stillstand, sollen Kontakte strikt reduziert werden: Im öffentlichen Raum dürfen sich dann nur noch fünf Menschen oder Angehörige zweier Haushalte treffen.

INLANDSREISEN: Bund und Länder fordern alle Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in und aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen zu vermeiden. Die derzeit geltenden Einschränkungen für Übernachtungen in Hotels und Pensionen in einigen Bundesländern sollen am 8. November neu bewertet werden.

WIRTSCHAFT: Unternehmen, die erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, sollen zusätzliche Hilfen bekommen.

SCHNELLTESTS: Der Bund übernimmt die Kosten für regelmäßige Schnelltests von Patienten, Besuchern und Personal in Krankenhäusern, sowie Bewohnern, Besuchern und Beschäftigten in Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.

AUSLANDSREISEN: Ab dem 8. November sollen neue Regeln für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten gelten: Reisende ohne triftigen Reisegrund müssen dann zehn Tage lang Quarantäne, können sich ab dem 5. Tag aber frei testen. Für notwendige Reisen und Pendler soll es Ausnahmen geben. (dpa)