Mordfall Jakob von Metzler Mordfall Jakob von Metzler: Daschner muss wegen angedrohter Folter vor Gericht

Frankfurt/Main/dpa. - Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage gegen beide Beamte amDienstag zu. Der Prozess werde wahrscheinlich im November beginnen, sagte Gerichtssprecher Klaus Wiens. Das in der deutschen Rechtsgeschichte einmalige Verfahren hatte eine Diskussion um die juristische und moralische Bewertung der Folterandrohung ausgelöst.
Mit dem Polizeivize, der sich öffentlich zu seinem Verhaltenbekannt hatte, steht ein 50 Jahre alter Hauptkommissar vor Gericht. Ihm legt die Anklage Nötigung unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse zur Last. Auf Nötigung im schweren Fall stehen zwischen sechs Monate und fünf Jahre Haft.
Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) sieht keinen Anlass,Daschner zu suspendieren. Bei Erhebung der Anklage im Februar war der Polizeivize ins Landespolizeipräsidium nach Wiesbaden abgeordnet worden. Auch der angeklagte Hauptkommissar wurde versetzt.
Jakob von Metzlers Mörder Magnus Gäfgen, der rechtskräftig zulebenslanger Haft verurteilt worden ist, hatte die Polizei nach der Drohung zum Versteck des Elfjährigen geführt. Der vier Tage zuvor entführte Junge lebte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Gäfgen könnte nach Meinung von Juristen als Zeuge gehört werden.Um den Vorwurf der Nötigung zu klären, werde sich das Gericht«natürlich auch denjenigen holen, der genötigt worden ist», glaubtProf. Peter-Alexis Albrecht vom Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie an der Universität Frankfurt. Den Vorwurf der Nötigung hält Albrecht für richtig: «Androhung von Folter ist Nötigung von Amts wegen.»
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die DeutschePolizeigewerkschaft im DBB (DPolG) erhoffen sich eine Klärung der Frage, wie sich Polizisten in ähnlichen Fällen verhalten sollen. Er wünsche, «dass die Situation hoffentlich für die Polizei geklärt wird», sagte der stellvertretende GdP-Chef Bernhard Witthaupt. Es sei «menschlich verständlich, was Daschner getan hat, aber es muss überprüft werden», meinte der DPolG-Vorsitzende Wolfgang Speck.