CDU-Abgeordnete verweigern Neuwahl Mehrheit für Auflösung des Thüringer Landtags unsicher

Erfurt - Die für den 19. Juli geplante Auflösung des Thüringer Landtags steht auf der Kippe. Vier Abgeordnete der CDU-Fraktion wollen laut einer gemeinsamen Erklärung, die der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt seit Mittwoch vorliegt, nicht für die Selbstauflösung des Parlaments stimmen. Damit käme die nötige Zweidrittelmehrheit für die Auflösung des Parlaments als Voraussetzung für die am 26. September zusammen mit der Bundestagswahl geplante Landtagswahl nicht zustande. Zuerst hatte die Tageszeitung „Freies Wort“ (Suhl/Mittwoch) über die Entscheidung der vier Abgeordneten berichtet.
Die oppositionelle CDU-Fraktion hatte sich nach der schweren Regierungskrise 2020 mit der rot-rot-grünen Minderheitskoalition von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) auf eine vorgezogene Landtagswahl verständigt - in der Hoffnung auf klare Mehrheiten im Parlament. Regulär würde der Landtag erst 2024 neu gewählt.
Thüringer Landtag seit der Wahl ohne stabile Mehrheit
In der Erklärung, die der Südthüringer Abgeordnete Michael Heym auf Anfrage öffentlich machte, heißt es unter anderem, seit der Verabschiedung des Landesetats für 2021 hätten die vier Abgeordneten ihre „Bedenken gegen eine Selbstauflösung hervorgebracht und klar kommuniziert, dass wir diesen Weg nicht gehen werden“.
Linke, SPD und Grüne verfügen im Landtag in Erfurt über 42 Stimmen, die CDU über 21. Für die Auflösung des Parlaments müssten mindestens 60 der insgesamt 90 Abgeordneten stimmen. Bliebe es bei der Haltung der vier CDU-Abgeordneten, fehlte eine Stimme. FDP und AfD wollen nach bisherigen Angaben eine Landtagsauflösung nicht aktiv betreiben.