Bildungsministerin Johanna Wanka: AfD-Kritik bringt Bildungsministerium vor das Bundesverfassungsgericht

Es ist richtig, wenn auch Bundesminister die Pöbeleien von AfD-Funktionären öffentlich kritisieren – die Frage ist nur, ob sie dabei auf die Ressourcen ihres Hauses zurückgreifen dürfen. Das wird das Bundesverfassungsgericht am 24. Mai in einer mündlichen Verhandlung klären.
Bundesbildungsministerin Johann Wanke (CDU) wird eine Pressemitteilung aus dem Jahr 2015 zu rechtfertigen haben, mit der sie die rechtspopulistische Partei scharf kritisiert hatte.
Vorausgegangen war eine Demonstration der AfD in Berlin gegen die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unter dem Motto „ „Rote Karte für Angela Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“
„Der AfD die Rote Karte zeigen“
Daraufhin hatte sich Wanka in einer Pressemitteilung ihres Hauses mit den Worten zitieren lassen: „ Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub.“
Die AfD hatte mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erreicht, dass Wanka den Kommentar von der Internetseite ihres Ministeriums entfernen lassen musste. Die Begründung des Karlsruher Gerichts: Es sei nicht auszuschließen, dass Wanka Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf genutzt und damit die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt habe.
Verhandlung am 24. Mai
Natürlich dürfen auch Bundesminister in der Öffentlichkeit ihre Meinung über Parteien sagen, im Fall der AfD ist das sogar dringend geboten. Nur ob und in welchem Umfang sie dabei Unterstützung ihres Ministeriums in Anspruch nehmen dürfen, ist umstritten. Das Bundesverfassungsgericht wird noch in diesem Jahr eine Antwort geben. Verhandelt wird am 24. Mai.