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Ausnahme für genesene Impfstatus soll sich ab Oktober ändern - zwei Spritzen reichen nicht mehr

In einem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist auch der derzeitige Immunisierungsstatus aufgeführt. Zwei Impfungen sollen dann nicht mehr ausreichen. Doch es gibt Ausnahmen.

15.03.2022, 16:54
Laut dem Gesetzentwurf soll ein vollständiger Impfschutz erst mit drei statt zwei Impfungen erreicht werden.
Laut dem Gesetzentwurf soll ein vollständiger Impfschutz erst mit drei statt zwei Impfungen erreicht werden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt (Symbol)

Magdeburg/DUR/it - Ab dem 20. März ändert sich einiges in Bezug auf die Corona-Schutzmaßnahmen. Mit einem ersten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes von den Fraktionen der Ampelkoalition (SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP) soll sich jedoch auch der Immunisierungsstatus ändern.

Dem Entwurf nach sind Personen mit zweifacher Impfung nicht mehr "vollständig immunisiert". Ab Oktober soll die Immunsierung erst mit drei Impfungen erreicht werden, wenn die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist. Derzeit gelten Personen mit drei Impfungen bereits als geboostert.

Für Genesene soll es allerdings Außnahmen geben, bei denen eine zweifache Impfung als Impfschutz ausreicht und wie folgt aussehen sollen.

  • wer einen Nachweis über einen erfolgten Antikörpertest vor der ersten Impfung vorzeigen kann
  • wer vor oder nach der zweiten Impfdosis infiziert war und dies durch ein PCR-Testergebnis nachweisen kann (Test muss mindestens 28 Tage alt sein)

Übergangsregelung bis Ende September

Bis zum 30. September sollen sogar Personen mit nur einer Impfung, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, als vollständig immunsiert gelten.

Der Bundestag stimmt an diesem Freitag über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Sollten die Änderungen auf Zustimmung stoßen, wird sich dann ab Oktober der Immunisierungsstatus ändern.