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  7. Corona-Regeln ab 20. März: Ende Maskenpflicht - Was jetzt beschlossen wird

Ende der Maskenpflicht geplant Corona-Regeln ab dem 20. März – Was fällt weg und was bleibt?

Basis-Schutz für alle Regionen und besondere Regeln für künftige Corona-Hotspots - das sind die Kernpunkte des neuen Infektionsschutzgesetzes, auf das sich die Bundesregierung geeinigt hat. In Regionen ohne hohem Infektionsgeschehen sollen ab dem 20. März fast alle Regeln fallen.

Aktualisiert: 10.03.2022, 10:06
Am 20. März fallen fast alle Corona-Regeln, auch die Maskenpflicht endet in den meisten Bereichen.
Am 20. März fallen fast alle Corona-Regeln, auch die Maskenpflicht endet in den meisten Bereichen. Foto: Daniel Karmann/dpa

Berlin/DUR/dpa – Am 20. März sollen fast alle Corona-Regeln fallen, das haben Bund und Länder beschlossen. Nun hat sich die Bundesregierung auf eine entsprechende Rechtsgrundlage geeinigt. Damit fällt unter anderem die Maskenpflicht weitgehend weg.

Generell gilt laut Justizminister Marco Buschmann in Regionen mit normaler Lage: „Dort kehren wir weitestgehend zur Normalität des Lebens zurück mit Ausnahme der besonders gefährlichen Settings.“ Konkret geplant ist, dass die Länder weiter Maskenpflicht etwa in Kliniken und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr anordnen können. Eine Testpflicht soll weiter auch in solchen Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen sowie in Schulen angeordnet werden können.

In Hotspots können Corona-Regeln wieder verschärft werden

In Corona-Hotspots sollen regional weitere Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie verpflichtende Impf-, Genesenen- oder Testnachweise dazukommen können. Dies könnten Stadtviertel, Städte, Regionen oder ein ganzes Bundesland sein, so Lauterbach.

„Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir den Anstieg beherrschen können“, sagte Lauterbach. Laut Robert Koch-Institut stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz den siebten Tag in Folge, und zwar auf 1.319 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche. Buschmann äußerte die Erwartung, „dass wir mit diesem Instrumentarium die Lage gut beherrschen können“.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte, die Regelungen sollten bis 23. September gelten, so dass vor Beginn einer zu erwarteten Herbstwelle ein Nachfolgegesetz beschlossen werden könne.