Hintergrund Hintergrund: Spektakuläre Entlassungen von Generälen seit 1966
Berlin/dpa. - Berufsoffiziere vom Brigadegeneral an aufwärts können nach dem Soldatengesetz jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Sie können aber auch selbst unter bestimmten Voraussetzungen ihre Entlassung beantragen. Bisher waren politische Meinungsverschiedenheiten mit dem Verteidigungsminister der häufigste Grund für ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Truppe. Meist zogen die Generäle selbst die Konsequenz. Eine Auswahl:
- 1966 entließ Verteidigungsminister Kai-Uwe von Hassel den Luftwaffeninspekteur Generalleutnant Werner Panitzki und den Generalinspekteur Heinz Trettner. Die Generäle hatten unter anderem Beschaffungsmaßnahmen kritisiert.
- 1969 trennte sich Verteidigungsminister Helmut Schmidt von seinem stellvertretenden Heeresinspekteur Generalmajor Hellmut Grashey und drei anderen Spitzenmilitärs. Sie waren mit dem Konzept der «Inneren Führung» nicht einverstanden.
- 1970 trat Brigadegeneral Heinz Karst auf eigenen Wunsch in den Ruhestand. Er geriet unter Druck, nachdem er einen «Mangel an verpflichtendem Traditionsbewusstsein» im Heer beklagt hatte.
- 1978 akzeptierte Verteidigungsminister Hans Apel im Zusammenhang mit einem Spionagefall die Entlassung seines Generalinspekteurs Harald Wust. 1980 pensioniert er den Panzer-Generalmajor und Nachrüstungsgegner Gert Bastian.
- 1983 versetzte Verteidigungsminister Manfred Wörner den stellvertretenden NATO-Oberbefehlshabers für Europa, General Günter Kießling, vorzeitig in den Ruhestand. Die Kießling nachgesagten homosexuellen Neigungen - die als Sicherheitsrisiko gewertet wurden - bestätigten sich nicht. Der General wurde nach seiner Rehabilitierung 1984 in Ehren entlassen.
- Im Jahr 2000 versetzte Verteidigungsminister Rudolf Scharping den Generalinspekteur Hans-Peter von Kirchbach in den einstweiligen Ruhestand. Hintergrund war der Streit um ein Eckwerte-Papier zur Reform der Bundeswehr.