Hintergrund Hintergrund: Solidarpakt und Solidaritätszuschlag
Berlin/ddp. - Die damals vereinbarten Sonderhilfen flossen ab 1995 und warenauf zehn Jahre befristet. Der ursprüngliche Solidarpakt lief damitEnde 2004 aus. Die neuen Länder und ihre Gemeinden erhielten über denFinanzausgleich vom Bund und den alten Ländern insgesamt 94,5Milliarden Euro.
Der Solidarpakt II wurde im Juni 2001 geschlossen und trat am 1.Januar 2005 in Kraft. Er gilt noch bis 2019. Darin verpflichtet sichder Bund, den neuen Ländern für den Aufbau Ost insgesamt 156,5Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.
Zur «Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands» wirdseit Januar 1995 auch der Solidaritätszuschlag erhoben. DieserZuschlag zur Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer wird vonallen Steuerpflichtigen in Ost und West auf Grundlage des Einkommenserhoben. Der «Soli» beträgt derzeit 5,5 Prozent, vor 1998 waren es7,5 Prozent.
Nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung werden die Einnahmendes Bundes aus dem Solidaritätszuschlag von 12,1 Milliarden Euro imJahr 2007 auf 12,55 Milliarden Euro im Jahr 2008, 13,2 MilliardenEuro im Jahr 2009, 13,75 Milliarden Euro im Jahr 2010 und 14,2Milliarden Euro 2011 steigen. Die Einnahmen dienen dem Bund zurDeckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Zwischen den Einnahmen aus demSolidaritätszuschlag und den Ausgaben des Solidarpakts II bestehtkein Zusammenhang.