Hintergrund Hintergrund: Keulung - Tötung und Beseitigung kranker Tiere
Münster/dpa. - Hier werdenimmer die ganzen Bestände getötet. Der Begriff «keulen» bedeutetursprünglich «mit der Keule niederschlagen», heute wird Geflügelbeispielsweise mit Kohlendioxid erstickt.
Wann eine solche Tötung veranlasst wird, regelt in Deutschland dasTierseuchengesetz mit seinen Verordnungen. Dabei ist es entscheidend,ob Tierärzte lediglich den Verdacht auf eine Seuche hegen oder diesermit den vorgeschriebenen Testverfahren bestätigt wurde. Der Umgangmit der Vogelgrippe ist wie folgt geregelt:
VOR AMTLICHER FESTSTELLUNG DER SEUCHE: Legen erste Tests denVerdacht auf Vogelgrippe nahe, wird der Bestand gesperrt. Hühner undihre Eier dürfen den Hof nicht mehr verlassen. Tötungen müssen nicht,können aber veranlasst werden. Über diese Möglichkeit entscheidet daslokale Veterinäramt. Gemeinsam mit Experten etwa des Friedrich-Loeffler-Instituts schätzen sie das Risiko ein. So würden beimerstmaligen Verdacht in einem Bestand, der weit ab von anderenGeflügelhaltungen liegt, die Tiere zunächst eher am Leben gelassen.Im Verlauf eines bekannten Seuchenzuges aber, oder bei hohem Risikoder Weiterverschleppung, würden die Veterinäre eher zur vorsorglichenTötung der Tiere tendieren.
NACH AMTLICHER FESTSTELLUNG: Ist die Diagnose nach den gesetzlichvorgeschriebenen Tests eindeutig, lässt die Geflügelpestverordnungkeinen Spielraum mehr: Dann muss die Behörde «die Tötung undunschädliche Beseitigung des Geflügels sowie die unschädlicheBeseitigung der Eier» anordnen. Hühner und Gänse werden in solchenFällen in der Regel mit Kohlendioxid betäubt und getötet. Bei kleinenBeständen füllen Tierärzte große Behälter mit dem Gas und bringendann die Vögel hinein. Handelt es sich um große Geflügelhaltungen,werden die Ställe oft abgedichtet und das Gas anschließendeingeleitet.