Hintergrund Hintergrund: Größerer Schutz vor Benachteiligung
Berlin/MZ. - Hier einige Beispiele für den neuenSchutz vor Diskriminierung:
Arbeitswelt
Neben den Bestimmungen zum privaten Wirtschaftsverkehrenthält das Gesetz auch Regelungen zum Schutzam Arbeitsplatz. Einem Bewerber darf eineStelle nicht mehr wegen seines Alters verwehrtwerden, Frauen haben Anspruch auf das gleicheGehalt wie ihre männlichen Kollegen. Es gibtaber Ausnahmen. So bleibt der Tendenzschutzerhalten, den etwa kirchliche Arbeitgebergenießen. Sie können damit weiterhin Mitarbeiteraufgrund ihrer Homosexualität entlassen.
Ethnische Herkunft
Bislang kann ein Vermieter einen Wohnungsinteressentenwegen ausländischer Herkunft oder seiner Hautfarbeungestraft abweisen. Diese Praxis soll nunim Regelfall verboten werden.
Alter
Menschen sollen nicht mehr auf Grund ihresAlters beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahmevon Dienstleistungen benachteiligt werdendürfen - beispielsweise wenn einem 70-Jährigendeswegen sein Dispo-Kredit gestrichen wird.Erlaubt bleiben Vergünstigungen für jüngereoder ältere Kunden - wie etwa der Seniorentellerim Restaurant.
Geschlecht
Bis jetzt müssen Frauen wegen ihrer höherenLebenserwartung höhere Beiträge zu den Sozialversicherungenbezahlen. Künftig soll es Unisex-Tarife geben,die diese Praxis beenden. Auch die Begründung,dass wegen der Kosten von Schwangerschaftendie Beiträge höher sind, soll nicht mehr gelten.Die Kosten dafür müssen geschlechtsneutralverteilt werden. Erlaubt bleiben geschlechtsspezifischeDifferenzierungen, wie etwa Frauenparkplätze.
Sexualität
Bislang kann etwa ein Hotel die Aufnahmegleichgeschlechtlicher Paare verweigern. Nachdem Antidiskriminierungsgesetz ist dies nichtmehr möglich. Auch Versicherungen können nichtmehr Vorbehalte gegen Schwule und Lesben -etwa wegen erhöhten Aids-Risikos - ohne Begründungkaschieren.
Behinderung
Gastwirte und Hotelbesitzer sollen Behinderteunter Hinweis nicht mehr unter Verweis aufihr Hausrecht abweisen dürfen.