Hintergrund Hintergrund: Die Föderalismusreform II
Berlin/ddp. - . Anfang Märzverständigte sich die Föderalismuskommission II auf einentsprechendes Maßnahmenpaket. Die Grundgesetzänderungen, in derenMittelpunkt eine Schuldenbremse für Bund und Länder steht, müssensowohl im Bundestag als auch im Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheitbestätigt werden.
Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:
SCHULDENBREMSE: Die vereinbarte Schuldenregel soll zumJahresbeginn 2011 in Kraft treten. Spätestens ab 2020 sollen dieLänder keine Schulden mehr machen dürfen. Der Bund soll sich hingegenbis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP)verschulden dürfen - hier gilt die Regelung aber bereits ab 2016.Ausnahmen von der Regelung sind vorgesehen bei «Naturkatastrophenoder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle desStaates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblichbeeinträchtigen».
KONSOLIDIERUNGSHILFEN: Die finanzschwachen Länder Bremen, Berlin,Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sollen bis 2019insgesamt 800 Millionen Euro pro Jahr erhalten können, wobei der Bunddie Hälfte der Summe trägt. Größter Einzelempfänger wird mit 300Millionen Euro Bremen sein, 260 Millionen Euro sind für das Saarlandvorgesehen. Die Hilfen für Berlin, Schleswig-Holstein undSachsen-Anhalt liegen bei 80 Millionen Euro.
SCHULDEN-FRÜHWARNSYSTEM: Begleitend zur neuen Schuldenregel sollein Stabilitätsrat eingerichtet werden, der fortlaufend dieHaushaltswirtschaft von Bund und Ländern kontrolliert und überprüft,ob die Vorgaben der Konsolidierungshilfen eingehalten werden. Dem Ratsollen die Finanzminister von Bund und Ländern sowie derBundeswirtschaftsminister angehören.
FINANZHILFEN DES BUNDES: In Ausnahmesituationen sollenFinanzhilfen des Bundes an die Länder auch dort möglich sein, wo derBund keine Gesetzgebungskompetenz hat.
NATIONALES KREBSREGISTER: Die Föderalismuskommission plädiert fürdie Einrichtung eines nationalen Krebsregisters. Es soll fundierteDaten zu Krebserkrankungen in ganz Deutschland bereithalten undländerübergreifende Untersuchungen und Vergleiche ermöglichen sowiezur Beurteilung von Maßnahmen im Gesundheitswesen dienen.
DATENAUSTAUSCH: Geplant ist eine bessere Zusammenarbeit von Bundund Ländern im Bereich der Informationstechnik. Insbesondere soll einDatenaustausch über Verwaltungsebenen hinweg gewährleistet werden.
BUNDESFERNSTRAßEN: Die Verkehrsressorts von Bund und Ländernwurden von der Kommission beauftragt, eine Neuordnung desFernstraßennetzes des Bundes vorzunehmen. Am 3. April beantragtenBaden-Württemberg und Bremen die Umsetzung des Beschlusses.