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Hintergrund Hintergrund: Die «Bayern-Klausel» im Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform

04.01.2007, 15:17

Berlin/dpa. - Sohatte Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Edmund Stoiber bereitsim Herbst 2006 vor einer Mehrbelastung der bayerischen Kassen in Höhevon 1,7 Milliarden Euro gewarnt und «regionale Zu- und Abschläge»gefordert. Auf Betreiben Stoibers fügten die Koalitionsspitzendaraufhin die so genannte Bayern-Klausel in den Gesetzentwurf ein.

In dem Entwurf heißt es nun bei den «Übergangsregelungen zurEinführung des Gesundheitsfonds»: «Bei der Ermittlung der Höhe derZuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ist sicherzustellen, dass sichdie Be- und Entlastungen auf Grund der Einführungen desGesundheitsfonds für die in einem Land tätigen Krankenkassen injährlichen Schritten von jeweils höchsten 100 Millionen Euroaufbauen.» Diese Formulierung sei in der bayerischen Staatskanzleiformuliert und exakt so in den Gesetzentwurf übernommen worden,betonte das Bundesgesundheitsministerium immer wieder.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) selbst hatte vor einigenWochen explizit erklärt, an dieser Klausel festzuhalten. «Vom Kernher muss die Regel bleiben. Sie ist wichtiger Bestandteil desKompromisses zwischen Union und SPD», sagte sie.