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Grenzkontrolle Grenzkontrolle: Bußgeld für Bargeld

10.08.2012, 18:07

Stuttgart/dapd. - An der deutsch-schweizerischen Grenze müssen Barmittel ab 10 000 Euro angegeben werden. Aktiv fahnden die Zollbeamten allerdings nicht nach Koffern voller Scheine. "Die Barmittelkontrolle führen wir im Rahmen der normalen Stichprobenkontrollen durch", sagte ein Sprecher des Hauptzollamtes Lörrach, das für das gesamte Gebiet zwischen Weil am Rhein und Rheinfelden zuständig ist. Zudem kontrollieren die Kollegen vom Hauptzollamt Singen den Grenzverkehr zu den Eidgenossen.

Werden dabei Steuersünder ertappt, ist das mehr oder weniger ein netter Nebeneffekt. Eigentlich ist das Hauptziel der Zöllner, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen. Gibt es Anhaltspunkte dafür, wird das Geld sofort sichergestellt.

Wurde die Summe lediglich nicht ordnungsgemäß angegeben, wird ein Bußgeld fällig. Alleine im Bereich des Hauptzollamtes Lörrach wurden 2011 über 200 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die betroffenen Personen hatten Bargeld in einer Gesamthöhe von 7,2 Millionen Euro dabei.

Anders ist es beim Schweizer Zoll: Im Gegensatz zu den Ländern der EU müssen in der Schweiz Devisen nicht deklariert werden. Laut einem Sprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung gilt das sogenannte Auskunftssystem. Das bedeutet, dass Reisende nur auf ausdrückliche Befragung hin Auskunft über ihr mitgeführtes Bargeld geben müssen, falls dies den Wert von 10 000 Franken übersteigt. "Für die Einreise mit Barmitteln nach Deutschland sind die deutschen Behörden zuständig", sagte der Sprecher.

Angst vor einer Weitergabe von Informationen an den deutschen Fiskus brauchen die Reisenden jedoch nicht haben. Eine automatische Meldung des Schweizer Zolls an die deutschen Steuerbehörden sei nicht vorgesehen, heißt es.