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Freies WLAN Freies WLAN: Was das Ende der Störerhaftung für Internetnutzer bedeutet

Von Timo Schillinger 11.05.2016, 10:00
Bislang haften private Betreiber eines WLAN-Hotspots, wenn jemand über ihr Netz etwa illegal Musik herunterlädt.
Bislang haften private Betreiber eines WLAN-Hotspots, wenn jemand über ihr Netz etwa illegal Musik herunterlädt. ZB

Berlin - Vertreter von Union und SPD haben sich auf die Abschaffung der so genannten Störerhaftung geeinigt. Damit kann ein privater Anbieter künftig nicht mehr pauschal dafür haftbar gemacht werden, wenn ein fremder Nutzer auch ohne sein Wissen rechtlich zweifelhafte Inhalte über seinen Zugang verbreitet. Das berichtet Spiegel Online.

Das freie WLAN in Deutschland wird durch die Novelle des umstrittenen WLAN-Gesetzes deutlich freier. Private und nebengewerbliche Anbieter, wie etwa die Betreiber eines Cafés oder Restaurants, sollen damit ebenso wie gewerbliche Anbieter das so genannte Providerprivileg genießen dürfen, wie Spiegel Online berichtet. Vereinfacht bedeutet das, dass der Überbringer  inhaltlich nicht für das Überbrachte verantwortlich gemacht werden soll.

Neues WLAN-Gesetz ab Herbst

Die Änderungsanträge sollen schon in der nächsten Sitzungswoche im Parlament beschlossen werden. Das Gesetz könnte damit bereits ab Herbst in Kraft treten.

Bislang haften private Betreiber eines WLAN-Hotspots, wenn jemand über ihr Netz etwa illegal Musik herunterlädt. Das entschied der Bundesgerichtshof 2010. Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass das Gesetz eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen verhindern würde.

Im internationalen Vergleich gilt Deutschland als rückständig, was das Angebot freier WLAN-Netze anbelangt. Länder wie Frankreich und Großbritannien haben deutlich mehr öffentliche WLAN-Hotspots. „Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute einen Durchbruch beim Thema WLAN erzielen konnten“, sagte der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil. „Damit setzen wir eines der zentralen Ziele der Digitalen Agenda um. Der Weg für mehr freies WLAN in Deutschland ist damit endgültig frei.“ Anders als im Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vom September vergangenen Jahres ist laut Klingbeil nicht mehr vorgesehen, dass die WLAN-Anbieter ihr Netz durch eine Vorschaltseite oder ein Passwort schützen müssen.