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Diskussion um Rauchverbot für kleine Kneipen

29.07.2008, 08:31

Berlin/dpa. - Die Gastronomie dringt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Rauchverboten auf eine Neuregelung für kleine Kneipen.

«Die Wirte von Kneipen und Bars mit einem Raum sind durch Umsatzrückgänge von 20 bis 30 Prozent existenziell betroffen», sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, der Deutschen Presse- Agentur dpa in Berlin. «Es liegt ein Eingriff in die Berufsausübung vor. Die Frage ist, ob dieser Eingriff verhältnismäßig ist.»

Das oberste deutsche Gericht will an diesem Mittwoch ein Grundsatz-Urteil zu den Nichtraucherschutzgesetzen in Berlin und Baden-Württemberg verkünden. Die Gaststättenbranche verlangt, dass Wirte eines Lokals mit nur einem Raum selbst entscheiden können, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht.

«Mit einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht für Ein-Raum-Kneipen wäre auch der Schutz vor unfreiwilligem Passivrauch möglich gewesen», sagte Hartges. Sie hält auch das generelle Rauchverbot in Diskotheken für fragwürdig. «Wieso darf in Baden-Württemberg in Zelten uneingeschränkt geraucht werden, und Diskotheken ist es noch nicht einmal gestattet, einen separaten Raucherraum zu schaffen?», fragte die Hauptgeschäftsführerin.

Die gesamte Branche ist nach Verbandsangaben auf die Entscheidung des Gerichts gespannt. «Es ist eine große Verunsicherung da», sagte Hartges. Aufgabe des Verbandes sei, für Rechtssicherheit zu sorgen. Zwei Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen hatten über das Fehlen von Ausnahmen für kleine Kneipen in den Gesetzen zum Nichtraucherschutz in ihren Ländern geklagt. Ein Diskotheken-Betreiber aus Heilbronn wendet sich gegen das ausnahmslose Rauchverbot in Diskotheken. Gespräch: Marc-Oliver von Riegen, dpa (Berichtigung: Im zweiten Absatz, vierte Zeile, wurden die überflüssigen Wörter «über ein Rauchverbot» gestrichen.)