Bundestag beschließt neue Eigenheimrente
Berlin/dpa. - Selbst genutztes Wohneigentum kann künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden. Der Bundestag billigte am Freitag die Gesetzespläne der Koalition für die neue Eigenheimrente («Wohn-Riester»).
Nach dem rückwirkend zum 1. Januar 2008 geltenden Gesetz soll «Riester-Vermögen» ganz oder teilweise zum Erwerb einer Wohnimmobilie oder von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften genutzt werden können.
Die Pläne sehen zugleich eine stärkere Förderung für jüngere Menschen beim «Riester-Sparen» vor. Berufseinsteiger sollen bis zum 25. Lebensjahr beim Abschluss eines Riester-Vertrages zur privaten Altersvorsorge einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten. Die Opposition lehnte die Pläne ab oder enthielt sich der Stimme.
Selbst genutztes Immobilienvermögen gehört bisher nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlagen im Rahmen der «Riester-Rente». Nach dem neuen Gesetz kann angesammeltes, steuerlich gefördertes Vermögen zur Altersvorsorge aus einem Riester-Vertrag komplett entnommen werden, um schneller eine im Inland selbst genutzte Wohnimmobilie zu erwerben. Zudem sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden.
Wie bei allen «Riester-Produkten» gilt, dass in der Sparphase die Beiträge steuerfrei sind und in der Auszahlungsphase die Leistungen besteuert werden. Das steuerlich geförderte Kapital soll in einem «Wohnförderkonto» erfasst werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase im Alter besteht ein einmaliges Wahlrecht: Förderberechtigte können zwischen der jährlich nachgelagerten Besteuerung und einer sofortigen Einmalbesteuerung des angesparten Kapitals entscheiden.
Begleicht der geförderte Wohneigentümer die Steuerlast auf einen Schlag, erhält er einen Rabatt. In diesem Fall werden 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz belastet. Alternativ kann die Besteuerung über mehrere Jahre gestreckt werden. Missbrauch der Einmalbesteuerung im Zuge eines Verkaufs soll mit einer entsprechenden Nachversteuerungsregel verhindert werden.
Neu geregelt wird auch die Wohnungsbauprämie. Bei Neuverträgen soll sich die Prämienbegünstigung künftig auf die Bildung von Wohneigentum konzentrieren. Bausparern im Alter von bis zu 25 Jahren dagegen wird freigestellt, wie sie die Wohnungsbauprämie verwenden.
Aus Sicht der FDP wird das Gesetz nicht zu mehr privatem Wohneigentum führen. Die Regelungen seien ein «bürokratisches Monster». Die Linken fürchten eine «weitere Spaltung der Gesellschaft». Die «Riester-Rente» insgesamt sei eine «Mogelpackung», profitieren würden nur Versicherungskonzerne. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), warf der Partei Die Linke «unverantwortliche Angstmacherei» vor.
Die Grünen halten eine zusätzliche betriebliche und private Altersvorsorge sowie eine Einbeziehung von Wohneigentum in die Riester-Rente für richtig. Die gute Idee werde aber falsch umgesetzt. Insbesondere die Regeln zur nachgelagerten Besteuerung seien viel zu kompliziert. Vielen Sparern seien die Konsequenzen und mögliche spätere Belastungen kaum bewusst. Der Mieterbund beklagte, dass sich die Förderung nicht auch auf vermietete Immobilien erstrecke.