BfVBfV: Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist als Frühwarnsystem für die Beobachtung von rechten und linken Extremisten, Islamisten, ausländischen Extremisten jenseits des Islamismus, Terroristen aller Art und Scientology zuständig. Hinzu kommt die Abwehr von Spionage und Proliferation, also der Verbreitung von Komponenten für Massenvernichtungswaffen, Geheim- und Sabotageschutz, Wirtschaftsschutz und die Auswertung „Elektronischer Angriffe“. Polizei und Nachrichtendienste sind in Deutschland strikt getrennt. Die Mitarbeiter tragen auch keine Waffen. Andererseits kann der Nachrichtendienst im Unterschied zur Polizei schon beobachtend tätig werden, wenn Verfassungsfeinde noch keine Straftat begangen oder geplant haben. Es reicht der begründete Verdacht auf Aktivitäten gegen die demokratische Grundordnung. Der Verfassungsschutz und die anderen Geheimdienste kooperieren allerdings mit der Polizei in Gremien wie dem „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum“ (GTAZ), dem „Gemeinsamen Internetzentrum“ (GIZ) und dem Ende 2011 gebildeten „Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus“ (GAR). Der Verfassungsschutz wurde im September 1950 gegründet, Heute ist das Amt eine Art Holding für die Nachrichtendienste der 16 Bundesländer.