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Asylverfahren Asylverfahren: Verwaltungsrichter erwartet Verdopplung im Jahr 2016

24.12.2016, 09:32
Symbolbild.
Symbolbild. dpa

Berlin - Die deutschen Verwaltungsgerichte ächzen unter Zehntausenden von Asylklagen. „Wir rechnen bundesweit für das gesamte Jahr 2016 mit einer Verdoppelung der Asylverfahren“, sagte der Vorsitzende des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. So sei etwa die Zahl im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen um 122 Prozent im Vergleich zu 2015 gestiegen - und sogar um 468 Prozent im Vergleich zu 2013.

Geradezu dramatisch sei es in Berlin, wo sich die Klagen von Flüchtlingen und Migranten 2016 gegenüber 2015 auf schätzungsweise gut 9000 vervierfacht haben. „Eine ähnliche Entwicklung ist auch in Rheinland-Pfalz und Thüringen zu verzeichnen“, sagte er.

Bundesländer reagierten frühzeitig

Seegmüller verlangt angesichts der Klageflut vom Gesetzgeber, Spielräume zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren auszuschöpfen. Hilfreich wäre es nach seinen Worten, wenn immer wieder gleich auftretende Fragen gesetzlich bindend entschieden würden, beispielsweise durch die Benennung weiterer sicherer Herkunftsstaaten. In solchen Ländern wird angenommen, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist. Asylverfahren können deshalb schneller abgewickelt werden.

Die meisten Bundesländer haben laut Seegmüller frühzeitig auf die steigende Zahl von Asylverfahren reagiert und zusätzliche Stellen geschaffen - auch wenn geeignete Bewerber teilweise schwierig zu finden seien. „Im Großen und Ganzen kommen die Verwaltungsgerichte derzeit noch mit den hohen Eingangszahlen klar“, bilanzierte er. Noch habe sich die durchschnittliche Dauer der Verfahren trotz der zusätzlichen Belastung nicht erhöht.

Fälle werden komplizierter

Das werde aber nur so bleiben, wenn die Bundesländer 2017 weiter zügig Stellen schafften, um die voraussichtlich stark steigenden Klageeingänge zu bewältigen. Zudem würden die Fälle komplizierter, denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe zuletzt schwerpunktmäßig eher leichte Fälle entschieden, etwa aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkan. In Zukunft stehen dem Verbandschef zufolge aber vermehrt Fälle aus Herkunftsländern wie etwa der Türkei an, in denen die Zuerkennung von Flüchtlings- oder subsidiärem Schutz nicht so einfach zu entscheiden ist.

Seegmüller betont, dass die steigende Zahl von Asylklagen zurzeit nicht dazu führt, dass sich die sonstigen verwaltungsrechtlichen Verfahren verlängern. „Grundsätzlich gilt: Was zuerst eingegangen ist, wird auch zuerst entschieden.“ An dieser Praxis könne sich aber etwas ändern, wenn der Gesetzgeber für die Entscheidung von Asylverfahren Entscheidungsfristen festlege, warnt er. (dpa)