Andreas Voßkuhle im Porträt Andreas Voßkuhle im Porträt: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts rügt die CSU in der Asyldebatte

Berlin - Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich rüffelte den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, ohne ihn beim Namen zu nennen. Der CSU-Rechtsaußen schrieb bei Twitter: „Wenn Richter glauben, dass sie Politiker sind, lässt das Rückschlüsse auf ihre Fähigkeit zur Objektivität zu.“
Zuvor hatte der besagte Andreas Voßkuhle, gleichfalls ohne Nennung von Namen, führende CSU-Politiker kritisiert. Dass Bundesinnenminister Horst Seehofer noch als bayerischer Ministerpräsident die einst liberale Flüchtlingspolitik der Kanzlerin als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnet habe, sei „inakzeptabel“, sagte er. Hier würden völlig abwegige „Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat“ geweckt.
Dass CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt von einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ gesprochen hatte, nahm Deutschlands oberster Richter ebenfalls aufs Korn. Menschen, die ihre Rechte wahrnähmen, müssten sich „dafür nicht beschimpfen lassen“.
Wer das ganzseitige Interview in der Süddeutschen Zeitung liest, der stellt rasch fest, dass es alles andere als scharf ist. Voßkuhle spricht vielmehr sehr nachdenklich über Möglichkeiten und Grenzen des Rechtsstaates und die aktuellen Bedrohung der parlamentarischen Demokratie. Dennoch kommen die teils deutlichen Äußerungen nicht von ungefähr.
Verfassungsgerichtspräsident mit gerade einmal 46 Jahren
Voßkuhle nämlich gilt als sehr selbstbewusst und kann das allein aufgrund seiner Vita auch sein. Der 55-jährige Jurist – 1963 im lippischen Detmold geboren und mit einer Richterin verheiratet – promovierte mit Ende 20, habilitierte mit Mitte 30, wurde mit Mitte 40 zum Verfassungsrichter gewählt und stieg 2010 zu dem bis dahin jüngsten Verfassungsgerichtspräsidenten auf, mit gerade einmal 46 Jahren. Seither handelte er sich mehrmals Kritik ein.
So beklagte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) 2017 einen mitunter problematischen „Gestaltungsanspruch“ der Verfassungsrichter. Ihre Urteile seien oft auch „politisch gedacht“. Bereits vier Jahre vorher war Voßkuhle zur Last gelegt worden, sich in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten zum NPD-Verbotsverfahren sowie zum Thema Gleichstellung homosexueller Partnerschaften geäußert zu haben. Gleichwohl war derselbe Voßkuhle 2012 und 2016 für das Amt des Bundespräsidenten im Gespräch – und lehnte jeweils souverän ab.
Ende seiner Amtszeit in Sicht
Dass Voßkuhle jetzt in der Süddeutschen das Wort ergriff, dürfte ferner damit zu tun haben, dass das Ende seiner Amtszeit in Sicht kommt. 2020 ist für den Rechtswissenschaftler Schluss in Karlsruhe, und er kehrt mit 56 als pensionierter Richter als Professor nach Freiburg zurück. Mit dieser Perspektive lässt sich ein wenig freier reden.
Übrigens übt Voßkuhle auch Selbstkritik. So müsse die Justiz ihre Urteile heute besser begründen als ehedem, sagt er in dem Interview. „Denn das Recht erklärt sich nicht von selbst.“ Die Zeit der „Halbgötter in Weiß“ – sprich: der Ärzte – sei jedenfalls vorbei. „Das gilt auch für die Halbgötter in Schwarz oder in Rot.“ Rot sind die Roben der Verfassungsrichter.