Affäre Affäre: Zahlte Schwiegermutter Wulffs Sylt-Urlaube?
Hamburg/dapd. - Wulffs heutige Ehefrau Bettina habe die Kosten für die Urlaube 2007und 2008 aus Geldgeschenken ihrer Mutter beglichen, nachdem derFilmproduzent David Groenewold die Beträge zunächst ausgelegt habensoll. Das berichtete der «Spiegel» am Sonntag vorab unter Berufungauf den Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover auf Aufhebung derImmunität des Bundespräsidenten.
Mit dieser Darstellung der Geschehnisse verteidige sich Wulff imErmittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilnahme. Wulffselbst hatte stets behauptet, Groenewold die Kosten für die Urlaubein bar zurückerstattet zu haben. Laut «Spiegel» hegte dieStaatsanwaltschaft Hannover aber Zweifel daran, weil dieRückerstattung nicht mit den Bargeldabhebungen von einem der KontenWulffs übereinstimmte. Dies erkläre Wulff nun mit den Geldgeschenkenseiner heutigen Schwiegermutter.
Auf dapd-Anfrage wollte der Sprecher der StaatsanwaltschaftHannover, Hans-Jürgen Lendeckel, am Sonntag keine Einzelheiten zuden laufenden Ermittlungen bekannt geben. «Wir geben den Antrag aufAufhebung der Immunität nicht öffentlich wieder», sagte er. Bereitsam Mittwoch hatte jedoch auch die «Financial Times Deutschland»berichtet, dass die Ermittler die Verteidigungslinie Wulffs inmehreren Punkten in Zweifel ziehen. Wulff war am 17. Februar alsBundespräsident zurückgetreten. Am tag zuvor hatte dieStaatsanwaltschaft den Bundestag um Aufhebung der Immunität desStaatsoberhauptes gebeten.
Zwtl.: Kommen Ermittler in Beweisnot?
Dem «Spiegel» zufolge geht aus dem Antrag unter anderem hervor,dass Bettina Wulff ein Weihnachten 2007 erhaltenes Geldgeschenkihrer Mutter von 2.500 Euro in bar bis zu einem Sylt-Urlaub imAugust 2008 aufgehoben haben soll. Mit diesem Geld habe sieGroenewold die vorgestreckten Kosten von 1.540 Euro erstattet. DasMagazin berichtet, dass der Staatsanwaltschaft diese langeAufbewahrung der Geldscheine «zumindest wirtschaftlich alsunvernünftig» erscheine, da Wulffs Konten im Juli 2008 um mehr als10.000 Euro überzogen gewesen seien.
Diese «konkreten Umstände» begründeten nach Ansicht derStaatsanwälte den Anfangsverdacht, dass Wulff tatsächlich vonGroenewold «für ein allgemeines dienstliches Wohlwollen» eingeladenwurde und die Kostenerstattungen erfunden sind. Der «Spiegel»mutmaßt, dass die Darstellung Wulffs die Ermittler aber womöglich inBeweisnot bringt. Denn um ihn und Groenewold anklagen zu können,müssen sie den Nachweis führen, dass entgegen der Darstellung derBeteiligten kein Bargeld übergeben wurde.