Abgeordnete Abgeordnete: Vorerst keine Veröffentlichung von Nebeneinkünften
Berlin/dpa. - Lammert kündigte zudem an, er wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage mehrerer Abgeordneter zudem Thema abwarten.
Dennoch müssen die Parlamentarier dem Bundestagspräsidenten biszum 30. März Angaben über ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten machen.Die Bearbeitung der Meldungen wird laut Lammert einige Wochen dauern.Auch zeichne sich ab, dass das Bundesverfassungsgericht eine zügigeEntscheidung der Klagen anstrebe. «Daher beabsichtige ich, dieVeröffentlichung bis zum Vorliegen dieser Entscheidung auszusetzen»,schrieb Lammert.
Sechs Abgeordnete von CDU/CSU, SPD und FDP wollen mit ihrer Klagein Karlsruhe die Veröffentlichung ihrer Daten verhindern. Sie gehendamit gegen eine Bundestags-Entscheidung aus der vergangenenWahlperiode vor. Der neue Verhaltenskodex für die 614 Abgeordnetengilt seit Anfang 2006. Veröffentlicht werden soll demnach, ob dieNebeneinnahmen im Monat zwischen 1000 und 3500 Euro, bei bis zu 7000Euro oder darüber liegen. Für Freiberufler gelten Sonderbestimmungen.Auslöser für den Parlamentsbeschluss waren diverse Affären umverdeckte Tätigkeiten von Abgeordneten für Unternehmen.