Abgeordnete Abgeordnete: Jurist verteidigt steuerfreie Pauschale

München/dpa. - Der Bundesfinanzhof in München will am 2. Oktoberbekanntgeben, ob eine grundsätzliche Klärung der Rechtmäßigkeit derAbgeordnetenpauschale notwendig ist. Das oberste deutscheSteuergericht erörterte am Donnerstag Klagen von sechs Steuerzahlern.Sie sehen durch die steuerfreien Kostenpauschalen der Abgeordnetenden Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.
Der Bonner Staatsrechtler Christian Waldhoff verteidigte diesteuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten von jährlichrund 45 000 Euro vor Gericht. Sie sei geprägt vom Gedanken der freienMandatsausübung und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Kläger hatten auch für sich eine ähnlich hohe Steuerbefreiunggefordert, sie waren damit aber in erster Instanz bei denFinanzgerichten in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessengescheitert. Nach ihrer Ansicht verstößt die Pauschale gegenelementare Grundsätze des deutschen Steuerrechts. «Das ist einSelbstbedienungsladen», sagte Kläger-Vertreter Hans-Peter Schneider.«Wir brauchen da eine Kontrolle.»
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Bundestagsabgeordneten,die diese zusätzlich zu den Diäten erhalten, beträgt derzeit 3782Euro im Monat oder 45 384 Euro im Jahr. Die Pauschale soll die durchdie Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. In denmeisten Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen für dieLandtagsabgeordneten. Für die Parlamentarier gilt die Steuerfreiheitder Kostenpauschale ohne jeden Nachweis der Ausgaben. Beim normalenLohnsteuerzahler bleiben jährlich nur 920 Euro alsWerbungskostenpauschale unversteuert.
Mit der Pauschale für die Abgeordneten werde eine einzigeBerufsgruppe einseitig privilegiert, sagte Kläger-Vertreter BerndNeufang. Es widerspreche den Grundsätzen des Steuerrechts, dass diePauschale zudem noch laufend an die Lebenshaltungskosten angepasstwerde. Andere Pauschalen wie die Kilometerpauschale seien dagegenzulasten der Bürger für eine Haushaltssanierung gekürzt worden. DieVertreter der Finanzbehörden beantragten die Abweisung der Klagen,weil keine Rechtsfehler in der Steuerfestsetzung für die Betroffenenerkennbar seien.
Dieter Ondracek als Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft,einer Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Finanzverwaltung,nannte die Klagen berechtigt. Die Sonderrechte für die Abgeordnetenseien nicht gerechtfertigt, sagte Ondracek in einerVerhandlungspause. Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) sieht in derPauschale eine «Verletzung des Gleichheitssatzes».