Muss Thüringen ewig zahlen? Muss Thüringen ewig zahlen?: Ramelow lässt Kali-Verträge rechtlich prüfen

Erfurt/Merkers - Thüringen unternimmt einen neuen Anlauf zur Beteiligung des Bundes an den immensen Kosten zur Sicherung stillgelegter Kali-Bergwerke.
Ein Rechtsgutachten solle klären, ob der Bund trotz der Verträge aus den 1990er Jahren finanziell belangt werden könne, sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der Deutschen Presse-Agentur. „Ich will wissen, ob wir Chancen haben.“ Ramelow informiert sich am Dienstag in der stillgelegten Kali-Grube Merkers des Düngemittelkonzerns K+S AG über die aufwendigen Arbeiten in Hunderten Metern Tiefe.
Thüringen zahlt jährlich Millionenbeträge für Sicherungsarbeiten in ehemaligen DDR-Kaligruben an den Konzern K+S. Das ist in Verträgen aus den 1990er Jahren festgelegt.
Diese Zahlungen waren auch Thema bei einem Besuch von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) und Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) am Dienstag in der stillgelegten Grube Merkers. Was sind das für Verträge?
Am 13. Mai 1993 wird der Kali-Fusionsvertrag geschlossen. Er regelt den Zusammenschluss der ostdeutschen mit der westdeutschen Kali-Industrie, der mit Gruben-Stilllegungen vor allem in Thüringen verbunden war. Vertragspartner sind die Unternehmen und die Treuhandanstalt.
Die Treuhand stellt den Kali-Konzern K+S AG von den Kosten für Umweltschäden des DDR-Bergbaus frei.
Am 24. Februar 1999 wird der sogenannte Generalvertrag zur Finanzierung von DDR-Umweltschäden zwischen Thüringen und der Treuhand-Nachfolgegesellschaft BvS geschlossen. Der Bund überweist Thüringen rund 227 Millionen Euro für künftige Sanierungsarbeiten und ist damit weitere Zahlungsverpflichtungen los.
Am 21. Oktober 1999 schließen Thüringen und die K+S GmbH, in der das Kali-Geschäft der K+S AG zusammengefasst ist, einen Freistellungsvertrag.
Danach übernimmt das Land die Kosten für Sicherungsarbeiten in den stillgelegten Kali-Gruben Merkers und Springen im Wartburgkreis. (dpa)
Thüringen zahlt für die Sicherung von Merkers sowie der Grube Springen, in die Wasser eindringt, jährlich 20 Millionen bis 25 Millionen Euro an K+S. Zu den Zahlungen ist das Land nach den Verträgen verpflichtet, hat das Verwaltungsgericht Meiningen 2015 nach einer K+S-Klage festgestellt.
Ramelow sprach von „Ewigkeitsrisiken im Milliardenbereich“. Geprüft werde nun unter anderem, ob der Bund das finanzielle Risiko in den 1990er Jahren an Thüringen übertragen habe, ohne dass das Land vom Ausmaß der Langfristbelastungen wusste. Es stelle sich unter anderem die Frage, „warum der Bund die nasse Grube Springen an K+S gegeben hat“.
Bei der Fusion der ost- und westdeutschen Kali-Industrie hatte die Treuhand die K+S AG von den Kosten für DDR-Umweltschäden freigestellt. Gelder vom Bund dafür sind längst aufgebraucht. (dpa)