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"Menschenunwürdig" "Menschenunwürdig": Land verlangt Schließung von Flüchtlingsunterkunft

10.08.2016, 15:39
Flüchtlinge tragen ihr Gepäck zu einer Unterkunft.
Flüchtlinge tragen ihr Gepäck zu einer Unterkunft. Symbol/dpa Lizenz

Erfurt/Meiningen - Thüringens Flüchtlingsbeauftragte Mirjam Kruppa hat die Schließung der umstrittenen Unterkunft in Meiningen verlangt. Sie übte am Mittwoch scharfe Kritik am Landratsamt des Kreises Schmalkalden-Meiningen, das für das Flüchtlingsheim in einer ehemaligen Mehrzweckhalle verantwortlich ist. „Wer Menschen in notdürftig zusammengezimmerten Verschlägen unterbringt, ohne Privatsphäre, zwischen Plastikplanen, der verletzt die Würde der Menschen“, erklärte Kruppa. Erschreckend sei, dass dort auch Kinder untergebracht worden seien. Landrat Peter Heimrich (SPD) wies die Forderung nach Schließung zurück.

Die Mehrzweckhalle sei menschenunwürdig

„Wir benötigen diese Unterkunft dringend“, erklärte der Kommunalpolitiker. Er widersprach damit auch dem Flüchtlingsrat und der Landtagsfraktion der Grünen, die ebenfalls die Schließung der Unterkunft verlangten. Laut Heimrich werde die ehemalige Mehrzweckhalle für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt, die „nach gravierenden Vorfälle“ in Wohnungen oder anderen Gemeinschaftsunterkünften nicht bleiben konnten. Heimrich sprach von Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung und Brandstiftung.

Unterkunft in Meinigen als Strafmaßnahme?


Das Vorgehen des Landratsamtes sei als Sicherheitsmaßnahme gegenüber Bürgern des Kreises und der Mehrzahl der integrationswilligen Asylbewerber zu verstehen, so der Landrat. „Die Unterkunft als Strafmaßnahme gegenüber Flüchtlingen einzusetzen, widerstrebt mir als Juristin“, erwiderte Kruppa. Die Ahndung von Gesetzesverstößen sei Sache anderer Behörden und habe mit der Unterbringung nichts zu tun.
Die Flüchtlingsbeauftragte des Landes bezeichnete das Vorgehen der Behörden in Meiningen als unentschuldbar auch vor dem Hintergrund, dass es derzeit ausreichend leerstehende Flüchtlingsunterkünfte gebe. Die gesetzlichen Mindeststandards zur Unterbringung von Flüchtlingen müssten seit Juli wieder eingehalten werden. Eine Prüfung des Falls in Meiningen durch das Landesverwaltungsamt sei vom Migrationsministerium eingeleitet worden.

Land soll Kreis die Kosten erstatten

Heimrich, der sich bereits gegen die Kritik des Flüchtlingsrats gewehrt hatte, wurde deutlich: „Wenn eine Familie eine komplette, von Steuergeldern finanzierte Wohnungseinrichtung kaputt schlägt, können sich Flüchtlingsrat und Co. gerne für eine komfortablere Unterbringung stark machen. Ich werde es nicht tun.“ Vor allem dann nicht, wenn das Land dem Kreis nicht die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erstatte.
Der Flüchtlingsrat kritisierte zudem, der Kreis Schmalkalden-Meiningen würde immer noch einigen Flüchtlingen - quasi als Sanktionsinstrument - die ihnen zustehenden Leistungen als Lebensmittelgutschein zusammen mit einem geringen Taschengeld auszahlen. (mz)