Medien Medien: BGH gibt Leo Kirch im Streit mit Deutscher Bank teilweise Recht

Karlsruhe/dpa. - Eine Haftung des größtendeutschen Bankhauses für den Zusammenbruch des gesamtenMedienimperiums lehnte das Karlsruher Gericht jedoch ab.
Nach dem Urteil steht lediglich fest, dass sowohl die Bank alsauch Breuer persönlich für alle Schäden haften, die dieserGesellschaft durch das umstrittene Interview im Februar 2002entstanden sind. Damit muss in einem neuen Prozess geklärt werden,wie hoch der Schaden ist und ob er nicht schon durch die damaligeSituation des bereits angeschlagenen Kirch-Konzerns verursacht wurde.(Az: XI ZR 384/03 vom 24. Januar 2006)
Gerd Nobbe, Vorsitzender des BGH-Bankensenats, riet den Anwältendringend, sich außergerichtlich zu einigen. «Dr. Kirch muss sichallerdings von der Vorstellung verabschieden, mit Hilfe einer Klageden Zusammenbruch seines Konzerns rückgängig zu machen.» Auch derDeutschen Bank legte er nahe, im Hinblick auf ihr ImageEntgegenkommen zu zeigen.
Die Erfolgsaussichten eines neuen Prozess sind unter denBeteiligten umstritten. Nach den Worten seines Anwalt Wolf-RüdigerBub erwägt Kirch eine Schadensersatzklage in dreistelligerMillionenhöhe. Die Chancen einer Einigung hingen vom Verhalten derBank ab, sagte er in Karlsruhe. Auch der frühere Kirch-Vize DieterHahn bezeichnete den Schaden als erheblich: «Er dürfte selbst für dieDeutsche Bank bilanziell relevant sein.»
Peter Heckel, Anwalt der Deutschen Bank, sieht nach dem Urteildagegen denkbare Ansprüche Kirchs drastisch reduziert. «Nun stehtfest, dass der Zusammenbruch des Kirchkonzerns weder der DeutschenBank noch Herrn Breuer angelastet werden kann.» Für einen weiterenProzess gab er sich optimistisch: «Ich rechne nicht damit, dassjemals Schadenersatzleistungen auf uns zu kommen.» Nach Auskunft derDeutschen Bank werden vorerst keine Rückstellungen für etwaigeAnsprüche gebildet; das sei erst ein Thema, wenn es eine konkreteKlageforderung gebe.
Auslöser des jahrelangen Rechtsstreits ist ein am 4. Februar 2002ausgestrahltes Interview des Fernsehsenders Bloomberg TV. Darin hatteder damalige Deutsche-Bank-Chef über Kirchs Kreditwürdigkeit gesagt:«Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass derFinanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitereFremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.» Zwei Monatespäter meldete die erste Kirch-Gesellschaft Insolvenz an.
Nach den Worten des BGH hat die Deutsche Bank damit ihrevertraglichen Pflichten gegenüber der Printbeteiligungs GmbHverletzt, die mit einem Darlehen von 1,4 Milliarden DM (heute knapp720 Mio. Euro) Kunde der Bank war. Die Interviewäußerungen seienunter Berücksichtigung des Ansehens der Deutschen Bank und Breuers inder Kreditwirtschaft geeignet gewesen, «die Aufnahme dringendbenötigter neuer Kredite durch Dr. Kirch und die Gesellschaftenseines Konzerns erheblich zu erschweren», argumentierten die Richter.Die Frage, ob Breuer das Bankgeheimnis verletzt habe, ließ dasGericht aber ausdrücklich offen.
Breuer selbst ist laut BGH zwar nicht vertraglich, wohl aber wegeneines «Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübtenGewerbebetrieb» haftbar. Nach Einschätzung von Kirchs Anwalt Bub wäredie Bank deshalb im Falle einer Verurteilung zu Schadensersatzgezwungen, bei Breuer Regress zu nehmen. Allerdings sind Topmanagergegen solche Ansprüche üblicherweise durch spezielle Versicherungenabgesichert. Persönliche Ansprüche Kirchs sowie seiner Konzernholdinglehnte der BGH ab.