Landesmedienanstalt ermittelt gegen Radio SAW Landesmedienanstalt ermittelt gegen Radio SAW: Gekaufte politische Inhalte?

Magdeburg - Die Landesmedienanstalt Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch gegen den privaten Rundfunksender Radio SAW ein Beanstandungsverfahren wegen Verstößen gegen das Landesmediengesetz und gegen den Rundfunkstaatsvertrag eingeleitet. Darüber hinaus leitete das Gremium, das die Aufsicht über die Radio- und Fernsehsender im Land hat, auf einer Sondersitzung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Sender ein. Dies bestätigten Teilnehmer der Sitzung. Der Chef der Landesmedienanstalt, Martin Heine, wollte sich am Mittwoch nicht zu Details äußern.
SAW wird vorgeworfen, im Auftrag der Landesregierung mehrere Sendungen produziert zu haben, in der politische Inhalte in einer Art Dauerwerbesendung verkauft worden waren, ohne dass dies dem Hörer gegenüber deutlich gemacht wurde. Betroffen waren in drei Fällen die SPD-geführten Ministerien für Soziales, Justiz und Finanzen. Die Ministerien zahlten jeweils 10.000 Euro, allerdings nicht direkt für die Produktion der Sendung, sondern für Werbespots, die im Vorfeld auf die zweistündigen Sondersendungen hinwiesen. In einem vierten Fall wird dem Sender vorgeworfen, ein von einer ehemaligen Moderatorin produzierten und vom Paritätischen Wohlfahrtsverband finanzierten Beitrag gesendet zu haben, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen redaktionellen Beitrag handelt. Für den Beitrag erhielt die einstige SAW-Moderatorin und heutige Geschäftsführerin von Lotto-Toto Sachsen-Anhalt, Maren Sieb, den Mitteldeutschen Radiopreis.
Dieser und ein von Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) in Auftrag gegebener Beitrag sind allerdings nicht mehr Bestandteil der Ermittlungen der Landesmedienanstalt – beide Sendungen sind älter als ein halbes Jahr, die Fälle gelten damit als verjährt. Anders verhält es sich jedoch bei jenen Sendungen im Auftrag von Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) zum Schul- und Kindergartensanierungsprogramm Stark III und von Justizministerin Angela Kolb (SPD) zum Opferschutz. In beiden Fällen sei „nicht erkenntlich gewesen, dass es sich um politische Werbesendungen“ gehandelt habe. Es habe im Wesentlichen „keine redaktionelle Freiheit“ bei der Gestaltung der Sendungen gegeben, sondern stattdessen klare Vorgaben des Auftraggebers gegenüber dem Radiosender. Es habe sich um eine Werbesendung gehandelt, „die hätte auch kenntlich gemacht werden müssen“, hieß es auf der Sitzung der Landesmedienanstalt. Dies sei aber nicht erfolgt.
Bußgeld für SAW?
Zwar erklärte Medienanstalts-Direktor Heine am Mittwoch, die Fälle würden weiter geprüft und der Sender erhalte noch Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit einer endgültigen Entscheidung sei aber erst auf der Dezember-Sitzung des Gremiums zu rechnen. Doch offensichtlich ist dieses von den Verstößen gegen die Werberichtlinien laut Landesmediengesetz und von Verstößen gegen Sponsoringvorschriften des Rundfunkstaatsvertrages bereits überzeugt – sonst wäre nicht parallel das Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet worden. Dies könnte letztlich in einer Bußgeldzahlung des Senders gipfeln. SAW hatte eine Einflussnahme auf seine redaktionelle Hoheit bei den Sendungen immer bestritten, die betroffenen Minister diese Form der Öffentlichkeitsarbeit verteidigt. „Wir warten jetzt erst einmal den Ausgang des Verfahrens ab, aber ich will schon deutlich sagen, dass diese Form der Öffentlichkeitsarbeit von SPD-geführten Ministerien auch hätte deutlich als solche gekennzeichnet werden müssen“, sagte CDU-Fraktionschef André Schröder auf Anfrage der MZ. Zuvor hatte auch die Opposition von Linken und Grünen die Vorgänge scharf kritisiert. (mz)