Hintergrund Hintergrund: Kernpunkte der Pflegereform
Berlin/dpa. - - Der BEITRAG wird zum 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent erhöht, auf 2,2 Prozent für Kinderlose.
- PFLEGESTÜTZPUNKTE sollen für jeweils 20 000 Einwohner von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet werden. Versicherte und Angehörige sollen hier besser beraten werden. Als Anschubfinanzierung sind jeweils 45 000 Euro kalkuliert. Die Berater sollen den Hilfe- Bedarf ermitteln und Versorgungspläne aufstellen.
- Die LEISTUNGEN werden bis 2012 schrittweise angehoben. Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen in Pflegestufe eins von 2008 bis 2012 schrittweise von 384 auf 450 Euro steigen, in Pflegestufe zwei von 921 auf 1100 Euro und in Pflegestufe drei von 1432 auf 1550 Euro im Monat. Pflegegeld soll auf bis zu 700 Euro in Stufe III erhöht werden, die Leistung bei stationärer Versorgung auf bis zu 1918 Euro bei Härtefällen. Ab 2015 werden die Leistungen alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst.
- ALTERSVERWIRRTE MENSCHEN erhalten erstmals auch Leistungen, wenn ihnen bisher keine Pflegestufe zugesprochen wurde, nämlich von zunächst 460 Euro bis zu später 2400 Euro jährlich.
- EHRENAMT: Mit künftig 15 Millionen Euro werden Pflege-Projekte vor Ort gefördert, vielfach ehrenamtlich oder in Selbsthilfe organisiert.
- Neben dem Anspruch auf bis zu sechsmonatiger PFLEGEZEIT wird Beschäftigten ein Anspruch auf kurzzeitige FREISTELLUNG für bis zu zehn Arbeitstage eingeräumt, um akut Pflege zu organisieren müssen. Eine Bezahlung von Arbeitgeber oder Krankenkasse ist nicht geplant.
- Gegen Missstände in Einrichtungen und zur QUALITÄTSVERBESSERUNG sollen Kassen, Kommunen und die Träger Standards entwickeln. Ergebnisse regelmäßiger Prüfberichte werden veröffentlicht. Neben Regelprüfungen alle drei Jahre soll es in 20 Prozent der Einrichtungen pro Jahr unangemeldete Kontrollen geben.
- Die Mitnahmefähigkeit der Alterungsrückstellungen wird auch für die PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG eingeführt. Kassenwechsel werden erleichtert.