Hintergrund Hintergrund: Feindliche Übernahme
Hamburg/dpa. - Bei einer feindlichen Übernahme kauft ein Unternehmen ein anderes gegen den Willen des Managements. Meist beschafft sich der Interessent Aktien des Übernahmekandidaten an der Börse und macht den Aktionären ein Angebot. Um die Offerte attraktiv zu gestalten, wird normalerweise eine hohe Prämie auf den aktuellen Aktienkurs gezahlt. Meist geraten Unternehmen mit niedrigen Aktienkursen in Gefahr, geschluckt zu werden.
Gegen den ungewollten Aufkauf wappnen sich Firmen mit Überkreuzbeteiligungen oder Aufsichtsratsmandaten, hinter denen meist Geschäftsbanken stehen oder auch einem «weißer Ritter», der mit Einverständnis des Übernahmekandidaten eine Gegenofferte vorlegt. Auch der Einsatz der so genannten «Goldenen Aktie» zählt zu den Gegenmitteln: In diesem Fall besitzt ein Aktionär - meist der Staat - das Recht, ein Veto gegen strategische Entscheidungen einzulegen.
In Deutschland machte vor vier Jahren die feindliche Übernahme des Telekomkonzerns Mannesmann durch die britische Vodafone Schlagzeilen.