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Hintergrund Hintergrund: Die wichtigsten Neuerungen durch die Reformverträge

12.12.2007, 15:36
Europäische Union (Foto: dpa)
Europäische Union (Foto: dpa) dpa

Brüssel/dpa. - Der «Vertrag über die Europäische Union» und der«Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union» sollen nachder Ratifizierung ab 2009 die Rechtsgrundlage der EU sein. Dies sinddie wichtigsten Veränderungen:

- Der Ministerrat entscheidet nach neuen Regeln. Spätestens von 2017an gilt nicht mehr eine bestimmte Stimmenzahl pro Land (Gewichtung),sondern eine «doppelte Mehrheit». Die qualifizierte Mehrheit liegtbei 55 Prozent der Staaten, wenn diese mindestens 65 Prozent derBevölkerung repräsentieren.

- Der Europäische Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs,wählt einen Präsidenten für jeweils zweieinhalb Jahre. Bisherwechselt der Vorsitz alle sechs Monate. Im Ministerrat bleibt es beider Rotation des Vorsitzes im Halbjahresrhythmus - mit Ausnahme desAußenministerrates.

- Für die Außenpolitik ist der «Hohe Vertreter der Union für Außen-und Sicherheitspolitik» zuständig. Er bekommt einen diplomatischenDienst, leitet den Außenministerrat und wird Vizepräsident der EU-Kommission. Dort fällt der Posten des Außenkommissars weg. Die EU-Staaten behalten wichtige außenpolitische Kompetenzen.

- Das Europaparlament hat künftig einschließlich desParlamentspräsidenten 751 (bisher 785) Abgeordnete. Die Zahl derdeutschen Abgeordneten sinkt von 99 auf 96. Die EU-Kommission bestehtvon 2014 an nicht mehr aus einem Kommissar pro Mitgliedstaat. DieZahl wird auf zwei Drittel der EU-Staaten gesenkt.

- Die nationalen Parlamente können Bedenken gegen geplante Gesetzeerheben. Der Austritt aus der EU wird geregelt.

- Die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Innere Sicherheit beruhtkünftig öfter als bisher auf Gemeinschaftsrecht. Es soll mitqualifizierter Mehrheit entschieden werden können. Zugleich gibt esfür Großbritannien, Irland und Dänemark die Möglichkeit, in diesemBereich aus gemeinsamen Beschlüssen auszusteigen (Opt Out).

- Eine Charta der Grundrechte ist nicht mehr Teil der Verträge, dochwird in den Verträgen auf sie hingewiesen. Die Charta wirdausdrücklich anerkannt, sie hat «dieselbe Rechtsverbindlichkeit wiedie Verträge». Es wird schriftlich festgehalten, dass Großbritannienund Polen sie aber nicht anerkennen.