Geldinstitute Geldinstitute: Gericht lehnt Eilantrag gegen Sparkassen-Verkauf ab

Stralsund/dpa. - Der Eröffnung eines Bieterverfahrens für den deutschlandweit ersten Verkauf einer Sparkasse steht nichts mehr im Wege. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat am Dienstag einen Eilantrag abgelehnt, mit dem PDS-Abgeordnete die Stadt Stralsund bis zur Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen den Verkauf von der Investorensuche abhalten wollten. Das sagte Gerichtssprecher Eckhard Corsmeyer der dpa.
Die Stadt will nun Ende dieser Woche mit Anzeigen in überregionalen Zeitungen das Bieterverfahren einleiten. Nach Angaben der Rechtsberater der Stadt könnten erste Angebote im März vorliegen und die Bürgerschaft im Frühsommer über den Verkauf abstimmen.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es der Kommune nicht verwehrt sei, während der Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens die Prüfung eines Sparkassenverkaufs fortzusetzen. PDS-Abgeordnete wollen den Verkauf verhindern und hatten rund 7000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt.
«Es ist bedauerlich, dass mit Hilfe des Verwaltungsgerichtes die Stadt vorerst europaweit den Eindruck erwecken kann, sie könne ihre Sparkasse verkaufen», sagte der Initiator des Bürgerbegehrens, der Landtagsabgeordnete Karsten Neumann (PDS). Die schwedische Bank SEB und die Commerzbank hatten vor kurzem ihr Interesse am Kauf bekräftigt.
Die Entscheidung vom Dienstag ist bereits die zweite, mit der das Verwaltungsgericht den Befürwortern eines Sparkassenverkaufs den Rücken stärkt. Am 13. Februar hatten die Richter einem Antrag der Stadt zugestimmt, ihre Bemühungen zur Prüfung eines Sparkassenverkaufs fortzusetzen. Das Innenministerium will nach eigenen Angaben gegen diese Entscheidung bis zum 26. Februar Beschwerde bei Oberverwaltungsgericht einlegen.
Der Landtag will mit einer Änderung des Sparkassengesetzes den Verkauf des öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes stoppen. Sollte das Parlament das Gesetz im März verabschieden, droht eine weitere juristische Auseinandersetzung vor dem Landesverfassungsgericht. Nach Ansicht der Stadt ist eine rückwirkende Anwendung der Gesetzesnovelle verfassungswidrig.