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Justiz Nackter Oberkörper auf Wasserspielplatz nicht geduldet

Von dpa Aktualisiert: 14.09.2022, 13:21
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Berlin - Das Landgericht Berlin prüft die Klage einer Frau, die wegen ihrer entblößten Brüste einen Berliner Wasserspielplatz verlassen musste. Die 38-Jährige verlangt wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin als Entschädigung, wie die zuständige Richterin Sybille Schmidt-Schondorf am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung sagte. Die Klägerin sieht sich in ihren Rechten verletzt durch das Handeln des Sicherheitsdienstes und der Polizei ihr gegenüber sowie durch das Handeln der Behörden, die anschließend mit dem Fall befasst waren. Sie beruft sich auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG).

Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen. Die Klägerin hatte sich im Juni 2021 mit freiem Oberkörper auf dem Wasserspielplatz Plansche im Bezirk Treptow-Köpenick aufgehalten. Daraufhin war sie zunächst von Sicherheitskräften, dann von der Polizei aufgefordert worden, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Dies sei eine Ungleichbehandlung gegenüber männlichen Besuchern mit nacktem Oberkörper, argumentierte ihre Anwältin Leonie Thum. „Die Sexualisierung der weiblichen Brust ist eine Diskriminierung.“

Richterin Schmidt-Schondorf wollte noch am selben Tag eine Entscheidung treffen. Allerdings ließ sie offen, ob dies bereits ein Urteil sein wird. Denkbar ist auch, dass sie noch weitere Angaben oder die Vernehmung von Zeugen erforderlich hält.

So hatte der Anwalt des Landes Berlin, Eike-Heinrich Duhme, zur Überraschung der Prozessbeteiligten vorgetragen, dass es zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung für den Wasserspielplatz keine Nutzungsordnung gegeben habe. Diese sei erst wenig später eingeführt und dann in diesem Jahr weiterentwickelt worden. Zudem sei der Sicherheitsdienst ursprünglich vom Bezirk nur eingesetzt worden, um die damals geltenden Corona-Maßnahmen durchzusetzen. Weil sich andere Besucher durch das Verhalten der Klägerin gestört gefühlt hätten, sei die Frau von den Sicherheitsleuten angesprochen worden. „Wäre das nicht passiert, wäre es nicht zu diesem bedauerlichen Vorfall gekommen“, erklärte Duhme.