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Prozesse Burgdorfer Rudel: Wolf darf vorläufig nicht getötet werden

Von dpa Aktualisiert: 28.01.2023, 20:27
Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld.
Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld. Torsten Beuster/-/dpa/Symbolbild

Hannover - Trotz einer Abschussgenehmigung für einen Wolf, der für die Risse vieler Nutztiere verantwortlich sein soll, darf das Tier laut Verwaltungsgericht Hannover vorläufig nicht abgeschossen werden. Per Zwischenbeschluss auf den Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe gegen die Abschussgenehmigung werde „vorläufig die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt“, teilte das Gericht am Freitag zum Beschluss vom Donnerstag mit. Eine vorläufige Regelung sei erforderlich, um zu verhindern, dass „vollendete Tatsachen geschaffen werden“. Eine Entscheidung solle noch vor Ablauf der bis zum 31. Januar befristeten Ausnahmegenehmigung ergehen.

Die Abschussgenehmigung gilt seit Oktober bis zum 31. Januar 2023 für den Rüden mit der Kennung GW950m. Dieser Wolf aus dem Burgdorfer Rudel soll früheren Angaben zufolge mindestens 13 Tiere gerissen haben, darunter vor allem Schafe, aber auch Rinder und ein Pferd. Anfang September hatte das Tier auf einer Koppel nahe Hannover ein 30 Jahre altes Pony gerissen, das EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gehörte. Der Riss konnte dem Rüden durch eine genetische Untersuchung zugeordnet werden. Der Beschluss des Gerichts kann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.