Justiz Bundespräsident muss nicht über Begnadigungen informieren

Berlin - Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss der Bundespräsident nicht über seine Praxis bei der Begnadigung von Straftätern informieren. Es handele sich dabei nicht um ein Verwaltungshandeln, hieß es am Montag in einer Mitteilung des Gerichts zur Begründung. Deshalb sei der Bundespräsident nicht als auskunftspflichtige Stelle beziehungsweise als Behörde im Sinne des Presserechts anzusehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger, das Portal „Frag den Staat“, erwägt dagegen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einzulegen. (Az.: VG 27 K 285/21)
„Bislang können weder Gerichte noch Parlamente die Gnadenentscheidungen des Bundespräsidenten überprüfen“, sagte Arne Semsrott von „Frag den Staat“ am Montag der Deutschen Presse-Agentur. „Zumindest der Presse müsste aber eine öffentliche Kontrolle ermöglicht werden.“ Das Portal hatte von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Informationen zu sämtlichen Begnadigungen in der Zeit von 2004 bis 2021 inklusive der Namen der Betroffenen verlangt.
Dies hatte das Bundespräsidialamt abgelehnt, unter anderem mit Verweis darauf, dass der Bundespräsident als Verfassungsorgan tätig werde und nicht als Behörde. Diesem Argument folgte das Gericht. Weitere Aspekte seien daher nicht mehr zu prüfen, hieß es. Das Bundespräsidialamt hatte unter anderem noch auf „schutzwürdige Interessen der Betroffenen“ im Hinblick auf ihre persönlichen Daten hingewiesen.