Lehrerarbeitszeit Lehrerarbeitszeit: Marathon gegen Tarifvertrag
Halle/MZ. - Die Lehrer, die jetzt in Erfurt klagen, wehren sich gegen eine Arbeitszeitregelung, die seit 1997 gilt. Sie senkt das Gehalt - je nach Schulform - auf 87 bzw. 83 Prozent. Die Lehrer sollten in den ersten Jahren bei gekürztem Gehalt voll weiterarbeiten. Im Ausgleich sollten die Stunden später deutlich reduziert werden. Die 20 Kläger gehören zwei unterschiedlichen Gruppen an. Sieben argumentieren, sie seien nicht Mitglied in der Gewerkschaft. Also seien sie nicht an den von ihr ausgehandelten Vertrag gebunden. Die Gerichte ließen dies nicht gelten, da die Arbeitsverträge ausdrücklich auf den Bundesangestellten-Tarif verweisen.
Die 13 anderen hatten mit ihren Klagen bisher Erfolg. Sie haben eine Sonderklausel im Arbeitsvertrag. Die Arbeitszeit richte sich nach den für beamtete Lehrer geltenden Vorschriften, heißt es dort. Für Beamte gelte der Tarifvertrag nicht, für die Kläger damit ebenfalls nicht, sagen die Richter. Doch Vollbeschäftigung folgte daraus nicht.
Das Land legte den Betroffenen 1999 Änderungskündigungen vor: Wer den Tarifvertrag nicht akzeptiert, sollte gehen. Die Betroffenen unterschrieben zähneknirschend - und zogen erneut vor Gericht. In zweiter Instanz haben sie jetzt wieder gewonnen. Dem ungeliebten Tarifvertrag sind sie aber immer noch nicht entkommen. Und auch der Donnerstag ändert daran nichts. Vollen Lohn für volle Arbeit gibt es erst, wenn das BAG bei der Prüfung der Änderungskündigungen zum gleichen Ergebnis käme wie dasLan desarbeitsgericht in Halle.
2002 werde verhandelt, schätzt die hallesche Fachanwältin Beate Kallweit, die einige der Lehrer vertritt. 2003 läuft der gültige Tarifvertrag aus. Gewerkschaften und Ministerien verhandeln derzeit über die Fortsetzung.