Amtsgericht Halle Amtsgericht Halle: Ex-Jobcenter-Chefin Sylvia Tempel freigesprochen

Halle (Saale) - Die ehemalige Chefin des Jobcenters in Halle, Sylvia Tempel, ist am Mittwoch vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen worden. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung hatten dies beantragt. Die Begründung von Amtsrichter Thomas Dancker: Es gibt keinen Beweis, dass der Bau eines italienischen Gartens auf Tempels Grundstück im Oktober und November 2012 durch Ein-Euro-Jobber des Beruflichen Bildungswerkes (BBW) in einem Zusammenhang mit ihrer Arbeit als Jobcenter-Chefin stehe. Ihr Rechtsanwalt Uwe Berthold begrüßte die Entscheidung:
Wir sind glücklich und froh, dass das Gericht unserer Begründung vollkommen gefolgt ist,
sagte er. Gleichzeitig kritisierte Berthold Staatsanwaltschaft und vor allem die Bundesagentur für Arbeit: "Es wurde ein Opfer gebraucht."
Hintergrund des Verfahrens war der Aufbau von Pflanzen, Balustraden und weiteren Gegenständen im Garten von Tempel. Sie stammten aus der Ausstellung des BBW in der Neuen Residenz. Die Staatsanwaltschaft hatte darin eine Gefälligkeit des Bildungsträgers für die damalige Jobcenter-Chefin gesehen, um weiterhin im gleichen Rahmen Geld für Projekte mit Langzeitarbeitslosen zu bekommen. Dem hatte allerdings die Aussage der Projektleiterin widersprochen.
Sie sagte am ersten Prozesstag, dass sie ihren damaligen Arbeitgeber nicht über den Aufbau der Gegenstände in Tempels Garten informiert habe. Sie habe nie einen Gedanken daran verschwendet, dadurch der Jobcenter-Chefin einen Vorteil zu verschaffen. "Ich hätte das für jeden anderen auch getan", so die Projektleiterin im Prozess.
Aussicht auf Weiterbeschäftigung
Tempel will nun auf eine Weiterbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit drängen. Die hatte sie im November 2014 wegen der Vorwürfe fristlos entlassen. Allerdings hat das Arbeitsgericht in Halle in erster Instanz die Kündigung als unrechtmäßig verworfen, das Berufungsverfahren läuft. "Dieses Verfahren ist mit der Entscheidung im Strafverfahren eigentlich obsolet", sagte Tempels Anwalt Berthold. Er gehe von einer Weiterbeschäftigung seiner Mandantin in einer gleichrangigen Position aus. (mz)