Tarifverträge Tarifverträge: Flickenteppich
Halle/MZ. - Ein Betrieb, ein Tarifvertrag: Diesen jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit hat das Bundesarbeitsgericht nun gekippt. Die Entscheidung hatte sich bereits seit längerem angedeutet, formaljuristisch ist an ihr nichts auszusetzen. Doch wer einen Blick auf die betriebliche und tarifpolitische Praxis in Deutschland wirft, dem kommen Zweifel.
Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als werde der Wettbewerb unter den Gewerkschaften gestärkt. Die Großen können die Kleinen nicht mehr so einfach an die Wand drücken, tarifpolitische Vielfalt und kluge Tarif-Innovationen werden nicht mehr durch die Dickschiffe Verdi und IG-Metall blockiert. Freie Bahn also für GDL, Marburger Bund und ähnliche.
Doch was auf den ersten Blick nach mehr Vielfalt aussehen mag, dürfte sich in der betrieblichen Praxis eher zu einem kaum mehr handhabbaren Flickenteppich entwickeln. Statt mehr Wettbewerb steht den Betrieben eine Zersplitterung der Tariflandschaft ins Haus, statt mehr Freiheit bringt das Urteil mehr Unsicherheit, kompliziertere Verhandlungen, mehr Streiks, und, ja, vermutlich auch ein Voranschreiten der Entsolidarisierung im Arbeitnehmerlager.
Kontakt zum Autor:Peter Hahne