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Kommunalwahl 2024 Deshalb legt der frühere Bürgermeister von Südharz Wahleinspruch ein

Der frühere Bürgermeister von Südharz, Ralf Rettig, beanstandet die Gültigkeit der Gemeinderatswahl. Gemeindewahlleiterin Verena Lungershausen solle Stellung nehmen und unverzüglich den Gemeinderat informieren, forderte Rettig. So begründet er seinen Einspruch.

Von Helga Koch 15.06.2024, 08:00
Symbolfoto - Der frühere Bürgermeister von Südharz, Ralf Rettig, beanstandet die Gültigkeit der Gemeinderatswahl.
Symbolfoto - Der frühere Bürgermeister von Südharz, Ralf Rettig, beanstandet die Gültigkeit der Gemeinderatswahl. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Südharz/MZ. - Paukenschlag in der Sitzung des Südharz-Wahlausschusses: Der frühere Bürgermeister Ralf Rettig hat am Donnerstag gegen die Gültigkeit der Gemeinderatswahl vom 9. Juni schriftlich Einspruch eingelegt. Das hat es, zumindest seit 2010 die Einheitsgemeinde gebildet wurde, nicht gegeben.

Einspruch wegen Wahlflyer im Amtsblatt

Gemeindewahlleiterin Verena Lungershausen solle Stellung nehmen und unverzüglich den Gemeinderat informieren, forderte Rettig. Und sie solle sein knapp dreiseitiges Schreiben dem Kreiswahlleiter weiterleiten. Das sagte Lungershausen zu.

Rettig begründet seinen Einspruch damit, „dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet und durchgeführt“ worden sei. „Zudem liegt eine Beeinflussung des Ergebnisses in unzulässiger Weise vor.“

Er bezog sich darauf, dass dem letzten Amtsblatt vor der Wahl ein auffälliger vierseitiger Wahlflyer des Einzelkandidaten Clemens Ritter von Kempski beigelegen habe: „Im amtlichen Teil eingelegt, vermittelt der Flyer den Eindruck, dass er in Abstimmung mit der Gemeinde verteilt und der Einzelkandidat von der Gemeinde unterstützt wird.“ Bei früheren Wahlen habe es in keinem Amtsblatt Flyer r von Parteien oder Einzelkandidaten oder Anzeigen gegeben.

Genehmigung des Bürgermeisters lag vor

Das Einlegen des Flyers hatte unmittelbar nach dem Verteilen des Amtsblatts teils für Aufregung gesorgt. Wozu Bürgermeister Peter Kohl (parteilos) erklärte, dass er Kempski bereits zu Jahresbeginn genehmigt habe, er könne den Flyer mit dem Amtsblatt verteilen lassen. Der Verlag Linus Wittich bestätigte auf Anfrage, dass ihm die Genehmigung des Bürgermeisters vorlag.

Weil der Flyer im amtlichen Teil beigelegt war, so Rettig, „entsteht damit nicht nur optisch der Eindruck, dass die Gemeinde diesen Einzelbewerber unterstützt“, das stelle „eine Beeinflussung der Wahl“ dar. Für die Gemeinde gelte die Neutralitätspflicht.

Unterschiedliche Familiennamen angegeben

Außerdem verweist Rettig auf Paragraf 21 des Kommunalwahlgesetzes von Sachsen-Anhalt, wonach der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers nur den Namen des Bewerbers enthalten darf. Rettig: „In den Amtsblättern Nr. 8 und 10 werden unterschiedliche Familiennamen angegeben.“

Zuerst „Einzelbewerber Dr. Ritter Kempski von Rakoszyn“, dann „Einzelbewerber Dr. Ritter von Kempski“. Also müsse es zwischenzeitlich einen Antrag auf Namensänderung gegeben haben. In beiden Fällen werde auf die Sitzung des Wahlausschusses vom 8. April verwiesen.

Die Änderung des Wahlvorschlags hätte vor der zweiten Bekanntmachung geprüft werden müssen, stellt Rettig fest. „Der Ausschuss vom 8.4.2024 wird nicht zwei verschiedene Varianten von Wahlvorschlägen zu einem Einzelbewerber zugelassen haben.“

Entscheidung über Gültigkeit der Wahl

Spannend dürfte sein, zu welchem Ergebnis die Prüfung des Wahleinspruchs führt; der hat erst mal keine aufschiebende Wirkung. Lungershausen muss nun den Einspruch mit ihrer Stellungnahme unverzüglich der neugewählten Vertretung vorlegen.

Aufgabe des neuen Gemeinderats wird dann sein, über den Einspruch und die Gültigkeit der Gemeinderatswahl zu entscheiden. Konkret muss das Gremium unter anderem darüber befinden, ob die Wahl gültig ist, ob Einwände zulässig, begründet oder unbegründet oder schwerwiegend sind, ob und wie sehr das Wahlergebnis beeinflusst wurde. Wann die erste Sitzung des neuen Gemeinderats stattfindet, ist noch nicht bekannt.