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Wohl mehr Privatinsolvenzen wegen der Corona-Pandemie

26.03.2020, 12:48
Das Wort „Privatinsolvenz” steht auf einem Trennblatt, während davor ein Antrag zur Eröfnung eines Insolvenzverfahrens liegt. Foto: Alexander Heinl/dpa/Illustration
Das Wort „Privatinsolvenz” steht auf einem Trennblatt, während davor ein Antrag zur Eröfnung eines Insolvenzverfahrens liegt. Foto: Alexander Heinl/dpa/Illustration dpa

Hamburg - Die Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel erwartet in diesem Jahr wegen des neuartigen Coronavirus deutlich mehr private Insolvenzen. „Das Coronavirus wird die Wirtschaft schwer belasten, wobei die Auswirkungen heute noch gar nicht abschätzbar sind”, sagte Geschäftsführer Christian Bock am Donnerstag in Hamburg. „Wir müssen jedoch davon ausgehen, dass es in der Folge auch wieder mehr Privatinsolvenzen in Deutschland geben wird.” Gegenwärtig rechne er mit einem Anstieg um mindestens zehn Prozent. 2019 mussten in Hamburg 2516 Männer und Frauen den Weg zum Insolvenzgericht antreten, weil sie ihre Schulden nicht mehr bezahlen konnten. Das waren 3,3 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Um Verluste wegen der Corona-Krise etwas abzufedern, können Imbisse und Kioske, Bäckerei-Shops und Blumenhändler sowie andere Gewerbetreibende in Hamburger U-Bahn- und an Bus-Umsteigestationen ihre Mieten vorübergehend stunden lassen. Dazu müssen sie bei der Hamburger Hochbahn als Vermieterin einen entsprechenden Antrag für die Monate April, Mai und Juni stellen, wie die Wirtschaftsbehörde mitteilte. Der Zahlungsaufschub sei bis zum 31. Dezember möglich.

Nicht nur Ladenbesitzer, auch die Mitarbeiter das Hamburger Fundbüros haben wegen der Corona-Pandemie weniger zu tun. „Wir erhalten noch Einlieferungen, im Zuge der sich entwickelnden aktuellen Situation gehen diese aber verständlicherweise merklich zurück”, sagte ein Sprecher des Fundbüros der Deutschen Presse-Agentur. Im März wurden bislang nur rund 2000 Fundsachen abgegeben. Im Jahr zuvor waren es gut 3200, hieß es. „Der bisher im Monat März zu verzeichnende deutliche Rückgang lässt sich wohl aller Wahrscheinlichkeit nach damit erklären, dass die Menschen jetzt ihre eigenen vier Wände seltener oder vielleicht sogar gar nicht verlassen.”

Die wie das Fundbüro geschlossene Elbphilharmonie verlagert viele ihrer Angebote ins Internet. „Unter dem Titel #ElphiAtHome spielen wir über unsere Kanäle ein vielfältiges Programm aus, zu dem virtuelle Hausführungen („ZuHausführungen”) ebenso gehören wie halbstündige Konzerte in kleinen Besetzungen, die wir aktuell im leeren Großen Saal der Elbphilharmonie mit unseren ferngesteuerten Kameras aufnehmen”, teilte das Konzerthaus mit. Zudem ist ein regelmäßiges Kinderprogramm geplant und jeden Abend werden Konzerte aus der Elphi oder anderen Konzerthäusern live übertragen.

Praktische Nachbarschaftshilfe bietet in Hamburg-Eimsbüttel Gisella Pindinello. Die 79 Jahre alte gelernte Schneiderin aus Racale, einer kleinen Gemeinde in Süditalien, hat für Nachbarn und Freunde schon mehr als hundert Schutzmasken genäht. Aus buntem Stoff und Gummischlaufen schneidert Pindinello in ihrer kleinen Eimsbüttler Wohnung Schutzmasken - und verschenkt ihre „Mascherinas” (italienisch für „Masken”) an alle, die sich in der Corona-Krise vor einer Tröpfcheninfektion schützen wollen.

Hamburger Besitzer eines Wohnhauses in St. Peter-Ording dürfen weiterhin nicht an ihren Zweitwohnsitz reisen. Das schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht wies deren Antrag zurück, trotz Verfügung des Kreises Nordfriesland zu ihrem Haus an der Nordsee zu fahren. Bei ihrer Entscheidung haben die Richter dem öffentlichen Interesse am Schutz vor der weiteren Verbreitung des Coronavirus und der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit krankenhäuslicher Versorgung „ein überragendes Gewicht beigemessen”, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Am Montag hatte der Kreis Nordfriesland, zu dem auch die Nordseeinsel Sylt gehört, Menschen mit Erstwohnsitz außerhalb des Kreises, die Anreise und Nutzung ihrer Nebenwohnungen aus touristischen Gründen oder zu Freizeitzwecken untersagt. Die entsprechende Allgemeinverfügung soll die weitere Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus eindämmen. (dpa/lno)