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Wirbel um NPD: Karlsruhe weist Regierungspräsidenten zurecht

20.04.2018, 11:24
Die Kommune entschied, ihre Stadthalle nicht für das Treffen der rechtsextremen Partei zu öffnen. Foto: Arne Dedert/Archiv
Die Kommune entschied, ihre Stadthalle nicht für das Treffen der rechtsextremen Partei zu öffnen. Foto: Arne Dedert/Archiv dpa

Wetzlar - Nach dem Wirbel um eine geplante Veranstaltung der rechtsextremen NPD in Wetzlar hat das Bundesverfassungsgericht das Regierungspräsidium (RP) Gießen aufgefordert, die Kommunen in juristischen Streitfällen besser zu beraten. „Offensichtlich bestanden bei der Stadt Wetzlar Fehlvorstellungen über die Bindungskraft richterlicher Entscheidungen und den noch verbleibenden Spielraum für eigenes Handeln”, bewertete das Gericht in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung.

Stadthalle verwehrt und sich damit über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hinweggesetzt. Die Stadt verteidigt ihr Vorgehen damit, dass die Partei die Mietbedingungen nicht erfüllt habe.

Bei der Aufarbeitung des Eklats gab das RP der Stadt Rückendeckung. Die Prüfung der Kommunalaufsicht ergab: Wetzlar habe sich an den höchstrichterlichen Beschluss halten wollen, sich aber in einem Dilemma befunden. Die Stadt hatte die Sorge, die Veranstalter hätten keine Haftpflichtversicherung nachweisen können und keinen ausreichenden Sanitätsdienst für den geplanten Auftritt von Musikbands sicherstellen können.

Das Gericht teilte nach der Prüfung des RP am Freitag mit: „Um künftigen Überforderungen von Kommunen in derartigen Situationen vorzubeugen”, sei in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten angeregt worden, „von Seiten der Kommunalaufsicht sicherzustellen, dass gerichtliche Entscheidungen künftig befolgt werden”, etwa durch eine Anzeigepflicht bei der Ablehnung einer Hallenvergabe. (dpa/lhe)