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Weihnachtsstress für Scheidungskinder

27.11.2009, 08:53

Berlin/dpa. - «Das ist keine juristische Frage», sagte Ingeborg Rakete-Dombek, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin. Sie rät Eltern, beim Jugendamt um ein gemeinsames Gespräch zu bitten. Ansprechpartner sei üblicherweise die Behörde an dem Ort, an dem das Kind lebt.

Die Jugendämter hätten die Aufgabe, Eltern zu unterstützen und zu beraten. Sie versuchten, eine Lösung mit Mutter und Vater zu finden, die dem Kindeswohl dient. Denn das stehe im Vordergrund, erklärte die Familienrechtlerin. Wer nicht das Jugendamt einschalten möchte, könne sich auch an eine Erziehungsberatungsstelle oder an einen Mediator wenden.

Eine mögliche Lösung sei, dass die Kinder in geraden Jahren Weihnachten bei der Mutter, in ungeraden Jahren beim Vater feiern, sagte Rakete-Dombek. Vor Silvester werde dann getauscht. Wer Weihnachten mit den Kindern verbringen konnte, ist Silvester also allein. Keine Alternative sei es dagegen, Geschwister an den Feiertagen aufzuteilen.

Können sich die Eltern nicht einigen, wird das Gericht angerufen. Es müsse bis vier Wochen nach Eingang des Antrags einen Verhandlungstermin einberufen, erklärte die Fachanwältin. «Die Richter schicken die Eltern dann aber meistens auch in eine Beratung.» Die Eltern müssen dann erneut versuchen, sich über die Weihnachtstermine zu einigen. Denn das Gesetz gehe davon aus, dass eine Einigung der Eltern dem Kindeswohl mehr diene als eine gerichtliche Entscheidung.

In den seltensten Fällen könnten Eltern nachweisen, dass es für das Wohl des Kindes wichtig ist, die Feiertage nur bei einem Elternteil zu verbringen. «Kinder haben überhaupt kein Problem damit, zweimal Weihnachten zu feiern und zweimal Geschenke zu bekommen», sagte Rakete-Dombek. Es seien die Eltern, die Angst vor der Einsamkeit an den Feiertagen haben.